Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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Belgien. 
A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
1. Belgische Staatsbahnverwaltung. 
2. Belgische Nordbahn. 
3. Gent-Terneuzen. 
4. Mecheln—Terneuzen. 
5. Westflandrische Eisenbahn. 
6. Eisenbahn von Chimay. 
7. Termonde —St. Nicolas. 
8. Hasselt—Maeseyck. 
— 
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* 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger 
Derwaltungen besfinden. 
I. Französischer Verwaltungen. 
Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der 
belgisch-französischen Grenze: 
9. bei Comines bis Comines. 
10. bei Halluin bis Menin. 
II. Luxemburgischer Verwaltungen. 
11. Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke 
von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Frankreich, Jiffer 15, 16, 17, 18. 
Niederlande, Ziffer 11, 12. 
  
Dänemark. 
A. Von dänischen Verwaltungen betriebene Strecken. 
1. Die dänischen Staatsbahnen, einschließlich der von denselben betriebenen 
Dampffährenverbindungen: 
a) über den Limfjord (Oddesund Nord—Oddesund Syd und Nykjobing 
Morso—GElyngere) 
b) über den Kleinen llille] Belt (Fredericia—Strib)
	        
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