Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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(Nr.  3216.)  Allerhöchste  Order,  betreffend  Anrechnung  des  Jahres  1906  als  Kriegsjahr
aus  Anlaß  der  Aufstände  im  Südwestafrikanischen  Schutzgebiete.  Vom
27.  Februar  1906.

Ich  bestimme  im  Anschluß  an  Meine  Order  vom  12.  Oktober  1905:

Den  im  Jahre  1906  an  der  Niederwerfung  der  noch  andauernden  Eingeborenen-Aufstände
  in  Südwestafrika  beteiligten  Deutschen  wird  das  Jahr  1906
als  Kriegsjahr  angerechnet,  sofern  in  diesem  Jahre  die  Beteiligung  mindestens
einen  Monat  betragen  hat  oder  die  Teilnahme  an  einem  Gesechte  vorliegt.

Im  übrigen  findet  Meine  Order  vom  12.  Oktober  1905  sinngemäß  Anwendung.
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Berlin,  den  27.  Februar  1906.

Wilhelm.

Fürst  von  Bülow.
An  den  Reichskanzler  (Oberkommando  der  Schutztruppen).

 

(Nr.  3217.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vereinbarung  leichterer  Vorschriften  für  den
wechselseitigen  Verkehr  zwischen  den  Eisenbahnen  Deutschlands  und  Luxemburgs.
  Vom  12.  März  1906.

D.  in  der  Bekanntmachung  vom  2.  November  v.  J.  (Reichs-Gesetzbl.  S.  765)
veröffentlichten  Anderungen  der  Anlage  B  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung  finden,
nachdem  die  Großherzoglich  Luxemburgische  Regierung  auf  Grund  der  mit  ihr
getroffenen  Vereinbarung  (Reichs-Gesetzbl.  von  1893  S.  189)  zugestimmt  hat,
auch  im  deutsch-luxemburgischen  Wechselverkehr  Anwendung.

Berlin,  den  12.  März  1906.

Der  Reichskanzler.
Fürst  von  Bülow.