Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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Anhang. 
Besondere Vorschriften für die Desinfektion auf Schiffen 
und Flößen. 
Auf Schiffen und Flößen ist die Desinfektion nach den vorstehenden Be- 
stimmungen mit folgenden Maßgaben auszuführen: 
1. Schiffe. 
a) Soll die Desinfektion von Räumlichkeiten wegen der zu befürchtenden Be- 
schädigungen oder wegen des längere Zeit haften bleibenden Geruchs 
des Desinfektionsmittels nicht nach den Bestimmungen in Ziffer 20 
und 21 stattfinden, so hat sie in nachbezeichneter Weise zu geschehen: 
Die nicht mit Ölfarbe gestrichenen Flächen der Wände und 
Fußböden werden mit Kalkmilch angetüncht; dieser Anstrich ist nach 
drei Stunden zu wiederholen. Erst nach dem Trocknen des zweiten An- 
strichs darf wieder feucht abgescheuert werden. 
Wände mit Plüsch- oder ähnlichen Bezügen können nach Maß- 
gabe der Vorschriften  in Ziffer 23 desinfiziert werden. 
Die mit Ölfarbe gestrichenen Flächen der Wände und Fußböden 
werden frisch gestrichen, jedoch darf zuvor der alte Anstrich nicht durch 
Abkratzen oder dergleichen beseitigt werden. 
b) Trink-, Gebrauchs- und Ballastwasser ist mit Kalkmilch oder mit 
Chlorkalkmilch zu desinfizieren. Von der Kalkmilch sind 2 Liter zu je 
100 Liter des Wassers zuzusetzen; es ist eine mindestens einstündige 
Einwirkung des Desinfektionsmittels erforderlich. Chlorkalkmilch ist 
dem Wasser im Verhältnisse von 1 zu 10 000 zuzusetzen; es ist eine 
mindestens halbstündige Einwirkung der Chlorkalkmilch erforderlich. 
Kalkmilch und Chlorkalkmilch sind mit dem Wasser sorgfältig durch 
wiederholtes Umrühren zu vermischen. Unter Umständen kann Trink- 
und Gebrauchswasser auch durch Einleiten von Wasserdampf desinfiziert 
werden. 
Liegen Wasserbehälter im Doppelboden des Schiffes, so wird es 
sich in der Regel empfehlen, das Wasser aus ihnen nach und nach in 
den Maschinenbilgeraum überpumpen zu lassen und hier mit Kalkmilch 
oder Chlorkalkmilch zu desinfizieren. 
Handelt es sich um stehende Wasserbehälter in den Laderäumen, 
so kann man unter Umständen die Kalkmilch unmittelbar in sie hin- 
einschütten und kräftig umrühren lassen. Zu diesen Maßnahmen ist 
der Schiffsmaschinist hinzuzuziehen. 
  
  
 
	        
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