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Anhang.
Besondere Vorschriften für die Desinfektion auf Schiffen
und Flößen.
Auf Schiffen und Flößen ist die Desinfektion nach den vorstehenden Be-
stimmungen mit folgenden Maßgaben auszuführen:
1. Schiffe.
a) Soll die Desinfektion von Räumlichkeiten wegen der zu befürchtenden Be-
schädigungen oder wegen des längere Zeit haften bleibenden Geruchs
des Desinfektionsmittels nicht nach den Bestimmungen in Ziffer 20
und 21 stattfinden, so hat sie in nachbezeichneter Weise zu geschehen:
Die nicht mit Ölfarbe gestrichenen Flächen der Wände und
Fußböden werden mit Kalkmilch angetüncht; dieser Anstrich ist nach
drei Stunden zu wiederholen. Erst nach dem Trocknen des zweiten An-
strichs darf wieder feucht abgescheuert werden.
Wände mit Plüsch- oder ähnlichen Bezügen können nach Maß-
gabe der Vorschriften in Ziffer 23 desinfiziert werden.
Die mit Ölfarbe gestrichenen Flächen der Wände und Fußböden
werden frisch gestrichen, jedoch darf zuvor der alte Anstrich nicht durch
Abkratzen oder dergleichen beseitigt werden.
b) Trink-, Gebrauchs- und Ballastwasser ist mit Kalkmilch oder mit
Chlorkalkmilch zu desinfizieren. Von der Kalkmilch sind 2 Liter zu je
100 Liter des Wassers zuzusetzen; es ist eine mindestens einstündige
Einwirkung des Desinfektionsmittels erforderlich. Chlorkalkmilch ist
dem Wasser im Verhältnisse von 1 zu 10 000 zuzusetzen; es ist eine
mindestens halbstündige Einwirkung der Chlorkalkmilch erforderlich.
Kalkmilch und Chlorkalkmilch sind mit dem Wasser sorgfältig durch
wiederholtes Umrühren zu vermischen. Unter Umständen kann Trink-
und Gebrauchswasser auch durch Einleiten von Wasserdampf desinfiziert
werden.
Liegen Wasserbehälter im Doppelboden des Schiffes, so wird es
sich in der Regel empfehlen, das Wasser aus ihnen nach und nach in
den Maschinenbilgeraum überpumpen zu lassen und hier mit Kalkmilch
oder Chlorkalkmilch zu desinfizieren.
Handelt es sich um stehende Wasserbehälter in den Laderäumen,
so kann man unter Umständen die Kalkmilch unmittelbar in sie hin-
einschütten und kräftig umrühren lassen. Zu diesen Maßnahmen ist
der Schiffsmaschinist hinzuzuziehen.