Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

 
 
 
 
 
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feucht aufzuwischen, geeignetenfalls mit verdünntem Kresolwasser oder 
Karbolsäurelösung. 
17.  Kehricht ist zu verbrennen; ist dies ausnahmsweise nicht möglich;, 
so ist er reichlich mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder 
Sublimatlösung zu durchtränken und erst nach zweistündigem Stehen 
zu beseitigen. 
18.  Gegenstände von geringem Werte (Strohsäcke mit Inhalt, gebrauchte 
Lappen einschließlich der bei der Desinfektion verwendeten, abgetragene 
Kleidungsstücke, Lumpen und dergleichen) sind zu verbrennen. 
19.  Leichen sind in Tücher zu hüllen, welche mit verdünntem Kresolwasser, 
Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung getränkt sind, und alsdann 
in dichte Särge zu legen, welche am Boden mit einer reichlichen Schicht 
Sägemehl, Torfmull oder anderen aufsaugenden Stoffen bedeckt sind. 
20.  Zur Desinfektion infizierter oder der Infektion verdächtiger Räume, 
namentlich solcher, in denen Kranke sich aufgehalten oder Leichen ge- 
standen haben, sind zunächst die Lagerstellen, Gerätschaften und 
dergleichen, ferner die Wände mindestens bis zu 2 Meter Höhe, die 
Türen, die Fenster und der Fußboden mittels Lappen, die mit ver- 
dünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung getränkt sind, gründlich 
abzuwaschen oder auf andere Weise mit den genannten Lösungen aus- 
reichend zu befeuchten; dabel ist besonders darauf zu achten, daß die 
Lösungen in alle Spalten, Risse und Fugen eindringen. 
Die Lagerstellen von Kranken oder von Verstorbenen und die in 
der Umgebung auf wenigstens 2 Meter Entfernung befindlichen Gerät- 
schaften, Wand- und Fußbodenflächen sind bei dieser Desinfektion 
besonders zu berücksichtigen. 
Alsdann sind die Räumlichkeiten mit einer ausreichenden Menge 
heißen Seifenwassers zu spülen und gründlich zu lüften. Getünchte 
Wände sind mit einem frischen Kalkanstriche zu versehen, Fußböden 
aus Lehmschlag oder dergleichen reichlich mit Kalkmilch zu bestreichen. 
21.  Zur Desinfektion geschlossener oder allseitig gut abschließbarer Räume 
empfiehlt sich auch die Anwendung des Formaldehydgases; sie eignet 
sich zur Vernichtung von Krankheitskeimen, die an freiliegenden Flächen 
oberflächlich oder nur in geringer Tiefe haften. Vor Beginn der 
Desinfektion sind alle Undichtigkeiten der Fenster, Türen, Ventilations- 
öffnungen und dergleichen genau zu verkleben oder zu verkitten. Es 
ist überhaupt die größte Sorgfalt auf die Dichtung des Raumes zu 
verwenden, da hiervon der Erfolg der Desinfektion wesentlich abhängt. 
Auch ist durch eine geeignete Aufstellung, Ausbreitung oder sonstige 
Anordnung der in dem Raume befindlichen Gegenstände dafür zu 
sorgen, daß der Formaldehyd ihre Oberflächen in möglichst großer 
Ausdehnung trifft. 
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