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Für je 1 Kubikmeter Luftraum müssen mindestens 5 Gramm
Formaldehydgas oder 15 Kubikzentimeter Formaldehydlösung (Form-
aldehydum solutum des Arzneibuchs für das Deutsche Reich) und
gleichzeitig etwa 30 Kubikzentimeter Wasser verdampft werden. Die
Öffnung der desinfizierten Räume darf frühestens nach vier Stunden,
soll aber womöglich später und in besonderen Fällen (überfüllte Räume)
erst nach sieben Stunden geschehen. Der überschüssige Formaldehyd ist
vor dem Betreten des Raumes durch Einleiten von Ammoniakgas zu
beseitigen.
Die zur Entwickelung des Formaldehyds dienenden Apparate
werden entweder in dem zu desinfizierenden Raume oder außerhalb
desselben aufgestellt. In letzterem Falle wird das Formaldehydgas
von außen her in Verbindung mit Wasserdampf durch Schlüssellöcher,
durch kleine, in die Tür gebohrte Offnungen und dergleichen in den zu
desinfizierenden Raum geleitet. Besteht eine besondere hohe Infektions-
gefahr, so empfiehlt es sich, die Desinfektion mittels Formaldehyds
auszuführen, ohne den Raum vorher zu betreten. Da in diesem Falle
der Raum vorher nicht völlig abgedichtet, werden kann, ist Formaldehyd
in wenigstens der vierfachen Menge, als sie für die Desinfektion nach
geschehener Abdichtung angegeben ist, einzuleiten.
Die Desinfektion mittels Formaldehyds soll tunlichst nur von
geprüften Desinfektoren nach bewährtem Verfahren ausgeführt werden.
Nach der Desinfektion mittels Formaldehyds können die Wände,
die Zimmerdecke und die freien Oberflächen der Gerätschaften als
desinfiziert gelten. Augenscheinlich mit Ausscheidungen des Kranken
beschmutzte Stellen des Fußbodens, der Wände usw. sind jedoch gemäß
den Vorschriften unter Ziffer 20 noch besonders zu desinfizieren.
22. Holz- und Metallteile von Bettstellen, Nachttischen und anderen
Möbeln sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt
mit Lappen abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbol-
säurelösung befeuchtet sind. Bei Holzteilen ist auch Sublimatlösung
verwendbar. Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Raume
befunden, während dieser mit Formaldehydgas desinfiziert worden ist,
so erübrigt sich die vorstehend angegebene besondere Desinfektion.
23. Sammet-, Plüsch- und ähnliche Möbelbezüge werden mit verdünntem
Kresolwasser, Karbolsäurelösung, 1 prozentiger Formaldehydlösung oder
Sublimatlösung durchfeuchtet, feucht gebürstet und mehrere Tage
hintereinander gelüftet. Haben sich Gegenstände dieser Art in einem
Raume befunden, während dieser mit Formaldehydgas desinfiziert
worden ist, so erübrigt sich die vorstehend angegebene besondere
Desinfektion.
24. Aborte. Die Tür, besonders die Klinke, die Innenwände bis zu
2 Meter Höhe, die Sitzbretter und der Fußboden sind mittels Lappen,