Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

 
 
 
 
 
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15. Haar-, Nagel- und Kleiderbürsten werden zwei Stunden lang in 
1 prozentige Formaldehydlösung gelegt und dann ausgewaschen und 
getrocknet. 
16.  Ist der Fußboden des Krankenzimmers, die Bettstelle, der Nachttisch 
oder die Wand in der Nähe des Bettes mit Ausscheidungen des Kranken 
beschmutzt worden, so ist die betreffende Stelle sofort mit verdünntem 
Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung gründlich ab- 
zuwaschen; im übrigen ist der Fußboden täglich mindestens einmal 
feucht aufzuwischen, geeignetenfalls mit verdünntem Kresolwasser oder 
Karbolsäurelösung. 
17.  Kehricht ist zu verbrennen; ist dies ausnahmsweise nicht möglich, so 
ist er reichlich mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder 
Sublimatlösung zu durchtränken und erst nach zweistündigem Stehen 
zu beseitigen. 
18.  Gegenstände von geringem Werte (Strohsäcke mit Inhalt, gebrauchte 
Lappen einschließlich der bei der Desinfektion verwendeten, abgetragene 
Kleidungsstücke, Lumpen und dergleichen) sind zu verbrennen. 
19.  Leichen sind in Tücher zu hüllen, welche mit verdünntem Kresolwasser,  
Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung getränkt sind, und alsdann in 
dichte Särge zu legen, welche am Boden mit einer reichlichen Schicht 
Sägemehl, Torfmull oder anderen aufsaugenden Stoffen bedeckt sind. 
20.  Zur Desinfektion infizierter oder der Infektion verdächtiger Räume, 
namentlich solcher, in denen Kranke sich aufgehalten oder Leichen ge- 
standen haben, sind zunächst die Lagerstellen, Gerätschaften und der- 
gleichen, ferner die Wände mindestens bis zu 2 Meter Höhe, die Türen, 
die Fenster und der Fußboden mittels Lappen, die mit verdünntem 
Kresolwasser oder Karbolsäurelösung getränkt sind, gründlich abzu- 
waschen oder auf andere Weise mit den genannten Lösungen aus- 
reichend zu befeuchten; dabei ist besonders darauf zu achten, daß die 
Lösungen in alle Spalten, Risse und Fugen eindringen. 
Die Lagerstellen von Kranken oder von Verstorbenen und die in 
der Umgebung auf wenigstens 2 Meter Entfernung befindlichen Gerät- 
schaften, Wand- und Fußbodenflächen sind bei dieser Desinfektion be- 
sonders zu berücksichtigen. 
Alsdann sind die Räumlichkeiten mit einer ausreichenden Menge 
heißen Seifenwassers  zu spülen und gründlich zu lüften. Getünchte 
Wände sind mit einem frischen Kalkanstriche zu versehen, Fußböden aus 
Lehmschlag oder dergleichen reichlich mit Kalkmilch zu bestreichen. 
21.  Zur Desinfektion geschlossener oder allseitig gut abschließbarer Räume 
eimpfiehlt sich auch die Anwendung des Formaldehydgases; sie eignet 
sich zur Vernichtung von Krankheitskeimen, die an freiliegenden. Flächen 
oberflächlich oder nur in geringer Tiefe haften. Vor Beginn der Des- 
infektion sind alle Undichtigkeiten der Fenster, Türen, Ventilations- 
öffnungen und dergleichen genau zu verkleben oder zu verkitten. Es
	        
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