Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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der gemäß § 15 vom Arbeitgeber erlassenen Vorschriften an einer in die Augen 
fallenden Stelle aushängen. 
§  17. 
Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft und an die Stelle 
der durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 2. Februar 1897 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 11) verkündeten Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb 
von Anlagen zur Herstellung von Alkali-Chromaten. 
Berlin, den 16. Mai 1907. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf von Posadowsky. 
  
(Nr. 3332.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren. 
zeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft 
in Düsseldorf 1907. Vom 18. Mai 1907. 
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- 
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die 
in diesem Jahre in Düsseldorf stattfindende Wanderausstellung der Deutschen 
Landwirtschafts--Gesellschaft. 
Berlin, den 18. Mai 1907. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Graf von Posadowsky. 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten. 
  
  
  
  
Reichs. Gesetzbl. 1907. 45
	        
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