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der gemäß § 15 vom Arbeitgeber erlassenen Vorschriften an einer in die Augen
fallenden Stelle aushängen.
§ 17.
Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft und an die Stelle
der durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 2. Februar 1897 (Reichs-
Gesetzbl. S. 11) verkündeten Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb
von Anlagen zur Herstellung von Alkali-Chromaten.
Berlin, den 16. Mai 1907.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Graf von Posadowsky.
(Nr. 3332.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren.
zeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft
in Düsseldorf 1907. Vom 18. Mai 1907.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die
in diesem Jahre in Düsseldorf stattfindende Wanderausstellung der Deutschen
Landwirtschafts--Gesellschaft.
Berlin, den 18. Mai 1907.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Graf von Posadowsky.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten.
Reichs. Gesetzbl. 1907. 45