Nummer Zollsatz
des
deutschen Benennung der Gegenstände. für
allgemeinen 1 Doppelzentner
Tarifs. Mark.
(Noch Nr. 47/9. Anderes Obst)
(Noch Nr. 47. frisch)
Aprikosen ............................................. frei
Pfirsiche:
in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich
eingehend . . . . . . . . . . frei
auf andere Weise eingehend . . . . . . . . . . . . .. 2
Mispeln . . . . . frei
Pflaumen aller Art, Kirschen, Weichseln:
in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich
eingehend ......................................... frei
auf andere Weise eingehend:
Hauszwetschgen:
vom 1. September bis 30. November . . . frei
vom 1. Dezember bis 31. August . . . . 2
andere Pflaumen . . . . . 2
Kirschen zur Branntweinbereitung, auf Erlaubnisschein unter
Überwachung der Verwendung . . . . . . . . . . . . . . frei
andere Kirschen; Weichsen . . 1
Hagebutten und Schlehen sowie anderes vorstehend nicht genanntes
Stein- und Kernobst . . . . . frei
Erdbeeren:
in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich
eingehend . . . . . . . . . frei
auf andere Weise eingehend . . . . . . . .. 10