Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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II. 
Wärtersignale. 
Durch die Wärtersignale wird der Auftrag zum Langsamfahren oder Halten 
der Züge erteilt. Sie werden gegeben als Handsignale, Scheibensignale, Knall- 
signale, Horn- oder Pfeifensignale. 
Die Wärtersignale können auch gegenüber von Rangierabteilungen und 
einzelnen Fahrzeugen angewendet werden. 
Signal 5 (Langsamfahrsignal). 
Der Zug soll langsam fahren. 
Langsamfahrscheibe: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Dem Zuge entgegen eine runde grüne, Dem Zuge entgegen an der Scheibe 
weiß geränderte, mit A bezeichnete Scheibe eine grün geblendete Laterne vor der 
vor der langsam zu befahrenden Strecke langsam zu befahrenden Strecke (An- 
(Anfangsignal) und eine runde weiße, fangsignal) und eine ungeblendete La- 
mit E bezeichnete Scheibe hinter der terne hinter der langsam zu befahrenden 
langsam zu befahrenden Strecke (End= Strecke (Endsignal). 
signal). 
  
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