Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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!III. 
Hauptsignale. 
Ein Hauptsignal zeigt an, ob der dahinterliegende Gleisabschnitt von einem 
Zuge befahren werden darf oder nicht. Es besteht aus einem Maste, woran 
als Tagsignal ein bis drei Flügel und für die Dunkelheit ebensoviele Laternen 
angebracht sind. 
Die Ablenkung vom durchgehenden Hauptgleise wird durch zweiflüglige, in 
besonderen Fällen auch durch dreifluglige Signale gekennzeichnet. 
Signal 7. 
Halt: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Vom Zuge aus gesehen steht der Dem Zuge entgegen rotes Licht der 
Signalflügel — bei mehrflugligen Sig= Signallaterne — bei mehrflügligen 
nalen der oberste Flügel — wagerecht Signalen der obersten Laterne —. 
nach rechts. 
  
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