Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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2. Vor dem mit „Anagon-Sprengpulver“ beginnenden Absatze wird 
eingeschaltet: 
Ammon-Nobelit (Gemenge von Ammoniaksalpeter mit 
Mehl, Ammonium-, Kalium- und Barium-Oxalat, Koch- 
salz sowie höchstens 4 Prozent Nitroglyzerin). 
3. Hinter dem mit „Gesteins-Westfalit C“ beginnenden Absatze wird 
eingefügt: 
Neuwestfalit (Gemenge aus Ammoniaksalpeter, Pflanzen- 
mehl, Kohlenwasserstoffen, mindestens 16 Prozent neutralen 
Salzen, z. B. Alkalichloriden, ferner aus Nitronaphthalin, 
höchstens 1 Prozent Kollodiumwolle, aus Nitrotoluolen — 
und zwar höchstens 20 Prozent Dinitrotoluol oder Mono- 
und Dinitrotoluol oder höchstens 13 Prozent Trinitrotoluol, 
dieses auch mit Zusatz anderer Nitrotoluole bis zu 20 Prozent 
der Gesamtmenge — und endlich aus höchstens 10 Prozent 
Baryt-, Kali- oder Natronsalpeter oder aus höchstens 
10 Prozent von Mischungen dieser Salpeterarten oder, bei 
gleichzeitigen Gehalt an Trinitrotoluol, aus höchstens 
5 Prozent dieser Stoffe),. 
Die Änderungen treten sofort in Kraft. 
Berlin, den 28. Juni 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
(Nr. 3349.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlagen V und VI zur Militär- 
Transport-Ordnung. Vom 28. Juni 1907. 
Auf Grund der Vorschrift im § 54, 18 der Militär-Transport-Ordnung haben 
die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für das Landheer und die Festungen 
und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen: 
In der Anlage V zur Militär-Transport-Ordnung ist unter B nachzutragen: 
a) unter laufende Nr. 4 hinter „ohne Zünder“: 
,,sowie Feldhaubitzgeschosse 05 und Übungsfeldhaubitzgeschosse 05 
ohne Kammerhülsenladung und ohne Zünder) aber mit ab- 
dichtender Verschlußschraube.“
	        
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