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2. Vor dem mit „Anagon-Sprengpulver“ beginnenden Absatze wird
eingeschaltet:
Ammon-Nobelit (Gemenge von Ammoniaksalpeter mit
Mehl, Ammonium-, Kalium- und Barium-Oxalat, Koch-
salz sowie höchstens 4 Prozent Nitroglyzerin).
3. Hinter dem mit „Gesteins-Westfalit C“ beginnenden Absatze wird
eingefügt:
Neuwestfalit (Gemenge aus Ammoniaksalpeter, Pflanzen-
mehl, Kohlenwasserstoffen, mindestens 16 Prozent neutralen
Salzen, z. B. Alkalichloriden, ferner aus Nitronaphthalin,
höchstens 1 Prozent Kollodiumwolle, aus Nitrotoluolen —
und zwar höchstens 20 Prozent Dinitrotoluol oder Mono-
und Dinitrotoluol oder höchstens 13 Prozent Trinitrotoluol,
dieses auch mit Zusatz anderer Nitrotoluole bis zu 20 Prozent
der Gesamtmenge — und endlich aus höchstens 10 Prozent
Baryt-, Kali- oder Natronsalpeter oder aus höchstens
10 Prozent von Mischungen dieser Salpeterarten oder, bei
gleichzeitigen Gehalt an Trinitrotoluol, aus höchstens
5 Prozent dieser Stoffe),.
Die Änderungen treten sofort in Kraft.
Berlin, den 28. Juni 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Schulz.
(Nr. 3349.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlagen V und VI zur Militär-
Transport-Ordnung. Vom 28. Juni 1907.
Auf Grund der Vorschrift im § 54, 18 der Militär-Transport-Ordnung haben
die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für das Landheer und die Festungen
und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen:
In der Anlage V zur Militär-Transport-Ordnung ist unter B nachzutragen:
a) unter laufende Nr. 4 hinter „ohne Zünder“:
,,sowie Feldhaubitzgeschosse 05 und Übungsfeldhaubitzgeschosse 05
ohne Kammerhülsenladung und ohne Zünder) aber mit ab-
dichtender Verschlußschraube.“