Full text : Reden und Aufsätze aus dem Kriege.

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und  körperlich  zu  arbeiten  vermögen,  vor  allem  junge  alleinstehende
  Kriegerfrauen,  zu  arbeiten,  so  wird  angenommen
werden  können,  dass  sie  dann  auch  der  Familienunterstützung
zum  Durchkommen  nicht  bedürfen.  Es  wırd  deshalb,  auch
im  Interesse  der  Allgemeinheit  und  mit  Rücksicht  auf  die
gewissenhaft  ihre  vaterländische  Pflicht  erfüllenden  Frauen,
zu  rechtfertigen  sein,  bei  diesen  Kriegerfrauen  zur  Einziehung
der  Familienunterstützung  zu  schreiten.  Selbstverständlich  darf
dies  nur  nach  reiflicher  Prüfung  und  auch  nur  geschehen,
nachdem  die  Frauen  auf  ihre  Pflicht  unter  Mitteilung  der
Folgen  ernsthaft  hingewiesen  sind.  Die  Kriegerfrauen  tragen
selbst  die  Schuld  daran,  wenn  sie  durch  ihr  Verhalten  ein
solches  Vorgehen  der  Behörden  herausfordern  und  müssen
dann  auch  die  Folge  tragen.

Wird  somit  Kriegerfrauen,  die  sich  trotz  vorhandener
Möglichkeit  und  Fähigkeit  dauernd  ihrer  Pflicht,  zu  arbeıten,
entziehen,  die  Familienunterstützung  nicht  weiter  zu  gewähren
sein,  so  werden  die  Lieferungsverbände  auf  der  andern  Seite
bei  Frauen,  die  ihre  Pflichten  in  jeder  Weise  tun  und  womöglich
  trotz  schwieriger  häuslicher  Verhältnisse  sich  durch
ihrer  Hände  Arbeit  noch  etwas  hinzuerwerben,  nicht  engherzig
  zu  verfahren  haben.  Die  Familienunterstützung  wird
ihnen  nicht  etwa  mit  Rücksicht  auf  den  Arbeitslohn  ohne
weiteres  entzogen  oder  gekürzt  werden  dürfen.  Bei  Berücksichtigung
  der  schwierigen  Ernährungsverhältnisse  und  teuren
Lebensbedingungen,  die  zur  Zeit  herrschen,  wird  sie  ihnen
vielmehr,  auch  im  Interesse  der  besseren  Ernährung  der
Kinder,  im  wesentlichen  auch  dann  zu  belassen  sein,  wenn
eine  Bedürftigkeit  nicht  ganz  zweifellos  vorliegen  sollte.  Ein
solches  Vorgehen  ist  auch  mit  der  Bestimmung  des  Gesetzes,
dass  die  Bedürftigkeit  bei  Gewährung  der  Familienunterstützung
  massgebend  sein  soll,  durchaus  in  Einklang  zu  bringen,
  da  den  Kriegerfrauen  durch  Uebernahme  von  Arbeit  meist
auch  besondere  Ausgaben,  z.  B.  durch  Mehrverbrauch  an
Kleidung,  für  Stellvertretung  im  Haushalt  u.  dgl.,  erwachsen
werden.  Die  Lieferungsverbände  werden  daher  die  Frage,  ob
bei  Uebernahme  von  Arbeit  die  Familienunterstützung  ganz