Nachtrag
zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1906.
Für das
Rechnungsjahr
Kapitel Ausgabe und Einnahme. 1906
Titel treten hinzu
Mark.
B. Außerordentlicher Etat.
Ausgabe.
9. IX. Aus Anlaß der Expedition in das
Südwestafrikanische Schutzgebiet.
2.A. Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung 29220 000
Einnahme.
8. VIII. Aus der Anleihe.
1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamtheit
aller Bundesstaaten 29220 000
Berlin im Schloß, den 16. März 1907.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst von Bülow.
(Nr. 3303.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die
Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1906. Vom 16. März 1907.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt:
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutz-
gebiete auf das Rechnungsjahr 1906 wird in Einnahme und Ausgabe
für das Südwestafrikanische Schutzgebiet auf 29220000 Mark festgestellt
und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1906 hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 16. März 1907.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst von Bülow.