Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

  
  
  
  
  
Nachtrag 
zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1906. 
 Für das 
 Rechnungsjahr 
Kapitel  Ausgabe und Einnahme. 1906 
Titel treten hinzu 
 Mark. 
B. Außerordentlicher Etat. 
Ausgabe. 
9. IX. Aus Anlaß der Expedition in das 
Südwestafrikanische Schutzgebiet. 
2.A. Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung 29220 000 
Einnahme. 
8. VIII. Aus der Anleihe. 
1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamtheit 
aller Bundesstaaten 29220 000 
Berlin im Schloß, den 16. März 1907. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst von Bülow. 
  
  
  
(Nr. 3303.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die 
Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1906. Vom 16. März 1907. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats 
und des Reichstags, was folgt: 
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutz- 
 gebiete auf das Rechnungsjahr 1906 wird in Einnahme und Ausgabe  
für  das  Südwestafrikanische  Schutzgebiet  auf 29220000 Mark festgestellt 
und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1906 hinzu. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 16. März 1907. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst von Bülow.
	        
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