für die Monate April und Mai 1907 je ein Zwölftel zuzüglich der-
jenigen Mehrbeträge verausgabt werden, welche zur Erfüllung der auf
einen längeren Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten er-
forderlich sind.
2. Die für die Monate April und Mai 1907 sich ergebenden Einnahmen
und Ausgaben werden bei den einzelnen Kapiteln und Titeln auf die
Einnahmen und Ausgaben des Haushalts-Etats für das Rechnungs-
jahr 1907 verrechnet.
§ 2.
Ferner können von den durch den Entwurf des Haushalts-Etats für die
Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1907 angeforderten Summen verausgabt
werden:
Bei den einmaligen Ausgaben des Ostafrikanischen Schutzgebiets
für eine Expedition zur Feststellung der deutsch-portugiesischen Grenze
am Nyassasee, für die Monate April und Mai 1907 je ein Zwölftel
zuzüglich derjenigen Mehrbeträge, die zur Erfüllung der auf einen
längeren Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten erforderlich sind.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 25. März 1907.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst von Bülow.
(Nr. 3309.) Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Portugals
zu den am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen über das
internationale Privatrecht. Vom 21. März 1907.
Die am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen drei Abkommen über das
internationale Privatrecht (Reichs-Gesetzbl. 1904 S. 221, S. 231, S. 240)
nämlich:
1. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem
Gebiete der Eheschließung,
2. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze und der
Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete der Ehescheidung und der Trennung
von Tisch und Bett,
3. Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige,
von denen die zu 1 und 2 bezeichneten von den in der Bekanntmachung vom
24. Juni 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 249) und in der Bekanntmachung vom
9. August 1905 (Reichs- Gesetzbl. S. 716) aufgeführten Staaten ratifiziert worden