132. Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisen-
bahnen betriebene und von der Holländischen Eisenbahngesellschaft mit-
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Elten bis
Emmerich.
133. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene und von der
Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen mit-
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gildehaus
bis Salzbergen.
134. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von
der niederländisch-deutschen Grenze bei Alstätte bis Ahaus.
VI. Dänischer Verwaltungen.
135. Die von den Dänischen Staatsbahnen in Gemeinschaft mit den Groß-
herzoglich Mecklenburgischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffähren-
verbindung Warnemünde Gjedser.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von deutschen Verwaltungen
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Österreich, Ziffer 29 bis und mit 52.
Dänemark, Ziffer 3, 4.
Frankreich Ziffer 19, 20, 21, 22, 23, 24.
Luxemburg, Ziffer 2, 3.
Niederlande, Ziffer 5, 6, 7, 8, 9, 10.
Rußland, Ziffer 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41.
Schweiz, Ziffer 25, 26, 27, 28, 29, 30.
Österreich und Ungarn (nebst Bosnien-Herzegovina).
1. Im Reichsrate vertretene Königreiche und Länder (einschließlich
Liechtenstein).
A. Sämtliche Linien, welche durch die nachbenannten Bahnver-
waltungen und Gesellschaften mit dem Sitze in Österreich oder in
Ungarn betrieben werden.
1. K. K. Österreichische Staatsbahnen, mit Einschluß der auf Fürstlich
Liechtensteinschem Gebiete gelegenen Strecke der Linie Feldkirch-Buchs; —
dagegen mit Ausschluß:
a) folgender dalmatinischen Linien der K. K. Österreichischen Staatsbahnen:
α) Spalato - Siverić - Knin,
β) Perković-Slivno - Sebenico,
γ) Spalato - Sinj;
b) der schmalspurigen Lokalbahn Unzmarkt - Mauterndorf (Murtalbahn).