Full text: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

Erste neue Verwickelungen in Holstein. 291 
*175. Schrelben an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Bismarck hatte, als er die Gasteiner Konvention abschloß, vorhergesehen, daß aus einer 
verschiedenen Auslegung etwa der Bestimmungen über die Berufung der Landstände oder 
über die gemeinsame Garnison in Rendsburg neue Komplikationen mit Österreich entstehen 
könnten. Aus einer Bemerkung des Ministerpräsidenten zu dem französischen Geschäftsträger 
Lefebvre de Béhaine (siehe dessen Bericht vom 12. September in: Les Origines Diplomatiques de la 
Guerre de 1870—1871, VII, 58), die aber auf den französischen Hörer abgestimmt sein mochte, 
ließe sich sogar schließen, daß er um dieses Zweckes willen absichtlich die Bestimmungen der 
Konvention unklar gehalten habe. Wie dem auch sei, so war es jedenfalls die österreichische 
Regierung, die als erste neue Schwierigkeiten. heraufführte. Eine Depesche Graf Mensdorffs 
an den Geschäftsträger in Berlin Grafen Chotek vom 3. September stellte in Bezug auf 
die Festung Rendsburg und ihren Rayon Elnsprüche, die mit dem Geist und selbst mit dem 
Buchstaben der Konvention schwer verträglich waren. 
Berlin, den 10. September 1865. 
Ew. pp. beehre ich mich anliegend Abschrift einer mir heut durch den Grafen 
Chotek mitgeteilten auf die Verhältnisse von Rendsburg bezüglichen Depesche d. d. Wien, 
den 3. September, ganz ergebenst zu übersenden. Es werden darin drei Punkte zur 
Sprache gebracht: 
1. In dem ersten wird vorgeschlagen, daß der preußische Kommandant in Rendsburg 
das preußische und das österreichische Gouvernement in den beiden Herzogtümern gemein- 
schaftlich als seine vorgesetzte Behörde zu betrachten habe. — Ich habe hierauf keine 
bestimmte Antwort gegeben, sondern dem Grafen Chotek nur bemerkt, daß dadurch das 
in der Gasteiner Übereinkunft für Preußen stipulierte Kommando in ein gemeinschaftliches 
Kommando der beiden Mächte verwandelt werde und dies dem Sinne jener Übereinkunft 
nicht entspreche. Ew. pp. ersuche ich ganz ergebenst, mir baldmöglichst Ihre Ansicht über 
die Bedeutung und Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des österreichischen Vorschlages mit- 
zuteilen. 
2. Weiter wird vorgeschlagen, auf die Beziehungen der Besatzung im einzelnen das 
Reglement der Bundesfestung Mainz anzuwenden. Dies erscheint mir unbedenklich: 
doch wünsche ich auch darüber vor einer definitiven Äußerung Ew. pp. Ansicht zu 
erhalten. 
5. Endlich werden die bekannten bestrittenen Distrikte auf der Nordseite der Eider 
für den holsteinschen Verwaltungsbezirk in Anspruch genommen. Ich habe dem Grafen 
Chotek sofort mein Befremden über diese Zumutung ausgedrückt, nachdem der status 
quo, nach welchem diese Distrikte von der Königlich Dänischen Regierung ohne Wider- 
spruch Österreichs zu Schleswig gezogen, auch während der Okkupation Holsteins durch 
die Bundestruppen und der getrennten Verwaltung der beiden Herzogtümer aufrecht- 
erhalten worden sei! Wir hätten in Gastein die Verwaltung bona fide auf der Basis 
des status quo getheilt.¹ Wenn man österreichischerseits daran rühren und ohne Not so 
bestrittene Fragen aufnehmen wolle, so würde man uns in die Lage setzen, unsererseits die 
Altstadt Rendsburg auf Grund der noch keineswegs widerlegten entgegenstehenden An- 
sichten für Schleswig in Anspruch zu nehmen. Überhaupt müsse ich mit Bedauern in 
dieser Mitteilung die Einflüsse einer in den unter dem Grafen Mensdorff die Geschäfte 
1 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.