Full text : Fremdwörterbuch von Dr. Daniel Sanders; Band 2; Jahrgang 1891. (2)

66

zunächst  eine  vollständige  Beschwerdeschrift,  welche  dem  kontradiktorischen
Verfahren  zur  Grundlage  dienen  kann,  einzureichen;

3)  schriftliche  Replik  und  Duplik,  sowie  mündliche  Verhandlung  vor  versammeltem
  Kollegium  finden  nur  in  solchen  Fallen  Statt,  in  denen  das
Schiedsgericht  sie  für  angemessen  erachtet.

3)  Bei  Anklagen  gegen  die  Minister,  insofern  sie  deren  ministerielle  Verantwortlichkeit
  betreffen.

g.  34.

Auf  Anklagen  gegen  die  Minister,  insofern  sie  deren  ministerielle  Verantwortlichkeit
  betreffen  (§.  4  litt.  a  Nr.  6  der  Uebereinkunft  vom  26.  Mad  d.  J.),
wird  nach  den  Grundsätzen  des  Anklage-Prozesses  verfahren.  —  Es  kommen
hierbei  die  in  den  §.5.  1  bis  82  enthaltenen  Bestimmungen  ebenfalls  mit  folgenden
Modifikationen  zur  Anwendung.  -

§0  35.

Auch  außer  dem  Falle  des  8.  10  kann  eine  muͤndliche  Verhandlung  der
Sache  vor  versammeltem  Kollegium  Statt  finden,  wenn  das  Schiedsgericht  eine
solche  zur  Aufklaͤrung  der  Sache  eintreten  zu  lassen  nach  Eingang  der  Beantwortung
  der  Anklage  für  angemessen  erachtet.

g.  86.

Das  Schiedsgericht  hat  bei  Anberaumung  der  Sitzung  für  die  mündliche
Verhandlung  der  Sache  zugleich  die  zur  Beweisaufnahme  erforderlichen  Anordnungen,
  von  welchen  die  Parteien  in  Kenntniß  zu  setzen  sind,  zu  treffen.  In
dieser  Sitzung  ist,  nach  Anhörung  der  Parteien,  mit  der  Beweisaufnahme,  insoweit
  solche  nicht  im  Wege  gerichtlicher  Requisition  nach  Befinden  des  Schiedsgerichts
  bewirkt  werden  muß,  zu  verfahren  und  nach  dem  Schlußvertrage  derselben,
  wobei  dem  Angeklagten  das  letzte  Wort  zu  geben,  Emscheidung  zu  ertheilen.