Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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und  Braunschweig  scheint  die  Zahl  der  verfügbaren  Betten  sogar  weit  über  das  Bedürfniß
hinauszugehen.  Daß  die  öffentlichen  Anstalten  im  Ganzen  mehr  von  Augenkranken  aufgesucht
  werden,  als  die  privaten,  geht  daraus  hervor,  daß  in  den  letzteren  an  dem  genannten
Tage  durchschnittlich  57,  in  den  öffentlichen  Augenheilanstalten  nur  40  %  der  Betten  unbenutzt
  waren.  .

Die  Zahl  der  in  den  Augenheilanstalten  während  des  Berichtszeitraumes  behandelten
Augenkranken  betrug  107  115  bei  119  169  eingetragenen  Krankheitsfällen;  12  054  der
Behandelten  müssen  daher  gleichzeitig  an  verschiedenen  Formen  von  Augenkrankheiten  gelitten
haben.  In  allgemeinen  Heilanstalten  sind  außerdem  noch  60  311  Augenkranke  verpflegt
worden  (s.  S.  202).

Auf  je  10  000  Einwohner  kamen  im  Jahre  1894  in  Augenheilanstalten  verpflegte
Augenkranke:

im  Deutschen  Neichee  7,6  in  Westfalslen  6,
in  Breze.  25,8  „  Schlesen  7,8
„  Berlin  20,  „  Posen  6,
„  Sachsen-Weimieeer  15,r  „  Hannorenr  6,
„  Hessffen.  13,  „  Braunschweig  6,0
„  Baden  -.....................  12,4  «derProvinzSachsen................  5,5
„  HLamburg  12/  dem  Königreiche  Sachen  5%
„  Württembreg  12,  „  Westpreußfen  5,0
der  Rheinproriz-=  9.%  „  Pommien  4,1
„  Ostpreufen:  8,  „Schleswig  ·  Holstein  ...................  4,t
"„  Mecklenburg-Schwerin  8,5  „  Hessen-Naffffsass  4,6
„Bayern.  ........................  .  ...  8,  „Sachsen-Koburg-Gotha  ................  4,2
„Elsaß-Lothringen  ....................  6,0  „Brandenburg  ..........  .....  .........  O,1

Es  scheinen  also  nach  der  Anstaltsstatistik  in  den  deutschen  Großstädten,  den  süddeutschen
  Staaten,  Mecklenburg-Schwerin  und  Sachsen-Weimar  besonders  viele  Personen
an  Augenkrankheiten  zu  leiden,  vergleichsweise  wenige  aber  in  allen  preußischen  Provinzen  7)
ausgenommen  Ostpreußen  und  die  Rheinlande,  ferner  in  dem  Königreiche  Sachsen,  Sachsen-Koburg-Gotha,
  Braunschweig  und  Elsaß-Lothringen.  Die  geringe  Zahl  Augenkranker  in
Brandenburg  erklärt  sich  wohl  aus  dem  Umstande,  daß  dieselben  vorzugsweise  die  Berliner
Augenkliniken  aussuchen,  zumal  da  in  dieser  Provinz  nur  eine  einzige  kleine  Privataugenheilanstalt
  besteht.

Die  Zahl  der  Verpflegungstage  belief  sich  auf  2  364  172;  es  ist  also  jeder  Augenkranke
  durchschnittlich  3  Wochen  in  Anstaltsbehandlung  gewesen.

Die  Augenkrankheiten  in  den  Angenheilanstalten.

Verhältnißmäßig  am  häufigsten  gaben  wie  früher,  die  Erkrankungen  der  Hornhaut,
Linse,  Bindehaut  sowie  die  Verletzungen  und  Neubildungen  am  Augapfel  zur  Anstaltsbehandlung
  Anlaß.  Gegenüber  dem  vorigen  kamen  in  dem  gegenwärtigen  Berichtszeitraume
die  Krankheiten  der  Bindehaut,  der  Augenlider  und  Thränenorgane  sowie  die  Verletzungen
und  Neubildungen  am  Bulbus,  also  im  Ganzen  die  Leiden  des  äußeren  Auges  öfter  zur
Wahrnehmung,  seltener  namentlich  die  Erkrankungen  der  Hornhaut  und  Linse  sowie  die  der
Netz=  und  Aderhaut.

1)  Trotzdem  einige  derselben  während  der  Berichtszeit  von  kontagiöser  Augenentzündung  stark
heimgesucht  waren.  «