Aushändigung der Urkunde und der Kenntnisnahme des
Inhalts. Dritten Personen gegenüber beginnt allerdings
die Staatsdienereigenschaft erst mit der Insinuation des
Dekrets. Erst nach öffentlicher Bekanntmachung der
Anstellung sind sie verpflichtet, sie anzuerkennen.l)
Das Staatsdienerverhältnis ist an gewisse gesetzliche
Bedingungen geknüpft, unter welchen allein die Anstellung
in öffeutlichen Diensten erfolgen darf. Zunächst kann nur
einem Fähigen das Amt übertragen werden?) Um nun
eine gewisse Gewähr für die erforderliche Befähigung zu
haben, hat der Staat Staatsprüfungen angeordnet, in
welchen „Proben der Geschicklichkeit“ abgelegt werden
sollen.3) In besonderen Gesetzen, wie in der allgemeinen
Gerichtsordnung [Il, 4|, im Gesetz vom ıı. März 1879
betreffend die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst,
den gemeinrechtlichen Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes,
welches sich auf die richterlichen
Beamten und Staatsanwalte beziehen, sind genaue Vorschriften
über Nachweis der Befähigung ausgesprochen
worden. |
Ausserdem liegt es im Interesse des Staates, dass
der Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte erfordert wird.
Es ist naturgemäss, dass den Vertretern und Gehülfen
des Herrschers bei Führung der Staatsverwaltung kein
sittliches und rechtliches Hindernis entgegenstehen darf.
Reichsgesetzlich ausgeschlossen ist die Anstellung solcher
Personen, welche mit Zuchthaus bestraft und denen zur
Zeit die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen sind.?) Aber
auch bescholtenen Personen, welche sich einem schlechten
Lebenswandel hingeben und übel berüchtigt sind, kann
ı) Pözl, Artikel „Staatsdiener“ im deutschen Staatswörterbuch
von Bluntschli u. Brater, S. 692.
2) Schulze, a. a. ©. 5. 310.
3) A.L.R. Il. 10 $$ 70, 7r.
4, v. Rönne, a.a. ©. S. 416.