Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Beförderung von 20. Die der Militärverwaltung gehörigen Gasbehälter für Wasserstoffgas 
Wasserstofgas. (EVO. Anl. C. Id Zif. 4) dürfen, wenn sie laut angebrachtem Stempel nach den 
für diese Verwaltung bestehenden besonderen Vorschriften geprüft und abgenommen 
und innerhalb der letzten 3 Jahre nachgeprüft sind, mit 170 Atmosphären Gas- 
druck versandt werden. 
Sind die zur Versendung verwendeten gedeckt gebauten Wagen mit be- 
sonderen Gestellen zur Lagerung der Gasbehälter versehen, so kann von der 
Sicherung der Ventile durch Schutzkappen abgesehen werden. 
  
Außerdem ist im Militärtarif, Tarif-Nr. 28 der Hinweis auf Verk. O. 
Anlage B XXXVa F (3) zu berichtigen in EVO. Anl. C. Ia. G. Abs. (3). 
  
Die Änderungen treten am 1. April d. Js. in Kraft. 
Berlin, den 19. März 1909. 
Der Reichskanzler. 
Fürst von Bülow. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.
	        
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