Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

— 336 —   (Nr. 3594.) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 
27. März 1909. 
Auf Grund des & 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung 
für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, 
daß in dieser Ordnung folgende Änderungen vorzunehmen sind: 
1. Im § 32 Ziff. 4e am Ende des ersten Satzes und im dritten Absatze 
hinter dem Worte „Zielstation“ ist einzufügen: 
(s. jedoch die Fußnote +) im Militärfahrschein, Anl. IV.) 
2. In der Anlage IV: 
a) auf der Titelseite ist nachzutragen als neue Ziffer: 
3. Fahrt-Nr. des Transports bei. Zügen mit Kriegs- 
transporten ... 
und als Erläuterung in dem Klammerausdruck unter Weglassung 
der Klammer hinter dem Worte „Militär-Eisenbahnbehörde“: 
Nr. 3 nur bei Zügen mit Kriegstransporten.) 
b) im Kontrollzettel ist über dem Worte „Von“ einzufügen: 
Fahrt-Nr. des Transports bei Zügen mit Kriegstransporten ... 
c) unter den Vordruck des Abschnitts 1 ist folgende Fußnote zu setzen: 
+) Bei Zügen mit Kriegstransporten ist die Zielstation, 
wenn sie nicht von der absendenden Militärbehörde angegeben 
ist, spätestens im Ausladegebiete von dem Transportführer 
einzutragen.  
d) dieselbe Fußnote ist unter den Vordruck des Kontrollzettels und 
des Abschnitts 2 (fortlaufend über beide Teile) zu setzen. 
e) auf diese Fußnote ist in den Abschnitten 1, 2 und im Kontroll- 
zettel durch Einfügung des Zeichens +) hinter dem Worte „nach“ 
hinzuweisen. 
Berlin, den 27. März 1909. 
Der Reichskanzler. 
Fürst von Bülow. 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs- Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.
	        
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