Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

— 336 —   (Nr.  3594.)  Bekanntmachung,  betreffend  Anderung  der  Militär-Transport-Ordnung.  Vom
27.  März  1909.

Auf  Grund  des  &  2  der  Verordnung,  betreffend  die  Militär-Transport-Ordnung
für  Eisenbahnen,  vom  18.  Januar  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  15)  bestimme  ich,

daß  in  dieser  Ordnung  folgende  Änderungen  vorzunehmen  sind:
1.  Im  §  32  Ziff.  4e  am  Ende  des  ersten  Satzes  und  im  dritten  Absatze

hinter  dem  Worte  „Zielstation“  ist  einzufügen:
(s.  jedoch  die  Fußnote  +)  im  Militärfahrschein,  Anl.  IV.)
2.  In  der  Anlage  IV:
a)  auf  der  Titelseite  ist  nachzutragen  als  neue  Ziffer:

3.  Fahrt-Nr.  des  Transports  bei.  Zügen  mit  Kriegstransporten
  ...

und  als  Erläuterung  in  dem  Klammerausdruck  unter  Weglassung
der  Klammer  hinter  dem  Worte  „Militär-Eisenbahnbehörde“:

Nr.  3  nur  bei  Zügen  mit  Kriegstransporten.)

b)  im  Kontrollzettel  ist  über  dem  Worte  „Von“  einzufügen:
Fahrt-Nr.  des  Transports  bei  Zügen  mit  Kriegstransporten ...

c)  unter  den  Vordruck  des  Abschnitts  1  ist  folgende  Fußnote  zu  setzen:

+)  Bei  Zügen  mit  Kriegstransporten  ist  die  Zielstation,
wenn  sie  nicht  von  der  absendenden  Militärbehörde  angegeben
ist,  spätestens  im  Ausladegebiete  von  dem  Transportführer
einzutragen.  

d)  dieselbe  Fußnote  ist  unter  den  Vordruck  des  Kontrollzettels  und
des  Abschnitts  2  (fortlaufend  über  beide  Teile)  zu  setzen.

e)  auf  diese  Fußnote  ist  in  den  Abschnitten  1,  2  und  im  Kontrollzettel
  durch  Einfügung  des  Zeichens  +)  hinter  dem  Worte  „nach“
hinzuweisen.

Berlin,  den  27.  März  1909.

Der  Reichskanzler.
Fürst  von  Bülow.

Herausgegeben  im  Reichsamte  des  Innern.  —  Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
Bestellungen  auf  einzelne  Stücke  des  Reichs-  Gesetzblatts  sind  an  die  Postanstalten  zu  richten.