Metadata : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

II.  Anzahl  der  Probestücke.
25  Prozent  der  abzunehmenden  Stücke.

III.  Anforderungen.

1.  Im  kalten  Zustande  sollen  sich  die  Schenkel  des  Winkeleisens  unter  der  Presse  um
mindestens  40°  auseinanderbiegen  und  abgeschnittene  Längsstreifen  bis  zu  einem  Winkel  von  180°
zusammenbiegen  lassen.  Bei  diesen  Proben  dürfen  sich  in  der  Kehle  und  in  den  Schenkeln  nur
Anfänge  von  Rissen  zeigen.

2.  Nach  dem  Härten  (vergleiche  erster  Teil,  Abschnitt  III  Ziffer  13  und  14)  sollen  sich
Längsstreifen  um  einen  Dorn,  dessen  Durchmesser  gleich  der  3  fachen  Schenkeldicke  ist,  bis  zu
180°  biegen  lassen.  

3.  Beim  Schmieden  und  Lochen  sollen  Schenkelstreifen  denselben  Anforderungen  wie
Blechstreifen  (vergleiche  A  IV.  6)  entsprechen.

C.  Nieteisen.

I.  Art  der  Proben.
1.  Zugprobe  (siehe  C  III.  1)
2.  Biegeprobe  (siehe  C  III.  2).
3.  Stauch-  und  Lochprobe  (siehe  C  III.  3).
4.  Hartbiegeprobe  (siehe  C  III.  4).

II.  Anzahl  der  Probestücke.
4  Prozent  der  abzunehmenden  Stücke.

III.  Anforderungen.

1.  Zugfestigkeit  34  bis  41  kg/qmm  bei  einer  Dehnung  von  mindestens  25  Prozent
und  einer  Gütezahl  von  mindestens  62.

Soweit  Bleche  von  höherer  Zugfestigkeit  als  41  kg/qmm  verwendet  werden,  darf  das
Nietmaterial  entsprechend  bis  zu  47  kg/qmm  Zugfestigkeit  haben,  wenn  die  Dehnung  mindestens
die  gleiche  wie  in  der  Zahlentafel  für  Bleche  ist  (vergleiche  A IV.  1).  Für  solches  Nieteisen  sind
Prüfungsbescheinigungen  beizubringen.

2.  Im  kalten  Zustande  soll  das  Nieteisen,  ohne  Risse  zu  zeigen,  so  gebogen  werden,
daß  der  Abstand  der  parallel  gebogenen  Schenkel  voneinander  nicht  mehr  als  ⅕  des  Nietdurchmessers
  beträgt.

3.  Im  warmen  Zustande  soll  sich  ein  Stück  Nieteisen,  dessen  Länge  doppelt  so  groß  ist
als  der  Durchmesser,  auf  ⅓  bis  ¼  der  Länge  niederstauchen  und  dann  lochen  lassen,  ohne  aufzureißen.

4.  Nach  dem  Härten  (vergleiche  erster  Teil,  Abschnitt  III  Ziffer  13  und  14)  soll  sich
das  Nieteisen  um  einen  Dorn,  dessen  Durchmesser  gleich  der  2  fachen  Dicke  des  Nieteisens  ist,  bis
zu  180  biegen  lassen.



D.  Niete.

I.  Art  der  Proben.
1.  Stauch-  und  Lochprobe  (siehe  D  III.  1).
2.  Härteprobe  (siehe  D  III.  2).