Gesetzsammlung
für das
Fürstentum Reuß Alterer Linie.
5 13.
(Ausgegeben am 17. Oktober 1908.)
Wir
Heinrich XXVII.
Erbprinz Reuß Jüngerer Linie
haben, nachdem Wir die Regierung des Fürstentums Reuß Alterer Linie als
Regierungsverweser für den behinderten Landesherrn, Seine Hochfürstliche Durchlaucht
den Fürsten Heinrich XXIV. Reuß Alterer Linie angetreten haben, heute in
Gegenwart der Mitglieder der obersten Landesbehörden und des Vorsitzenden des
letzten Landtags bei Unserem Fürstlichen Worte das Versprechen abgegeben, daß
Wir die Verfassung des Fürstentums Reuß Alterer Linie aufrecht erhalten und gewissenhaft
vollziehen wollen.
Zu Bekundung dessen haben Wir diese Urkunde eigenhändig vollzogen und
mit dem Abdrucke Unseres Fürstlichen Insiegels versehen lassen.
Greiz, den 17. Oktober 1908.
8) Heinrich XXVII.
Erbprinz Reuß j. L.