Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

 
— 613 — 
Lfd. 
Nr. 
 
 
Dienststellung 
Gehalt 
Mark 
Dienst- 
zulage 
Mark 
 
Wohnungs- 
geldzuschuß. 
Tarifklasse 
  
 
  
6.   Zweite Offiziere bei den Traindepots vom 1. bis 3. Jahre  2600  IV 
〃 4. 〃 6.〃  2750 
〃7. 〃 9. 〃 2900 
〃10.〃 12. 〃 3050 
〃13. Jahre ab 〃 3200 
7.   Kompagnie-, Eskadrons- und Batteriechefs usw. —  III 
Hauptleute, Rittmeister —, Stabsärzte 
vom 1. bis 4. Jahre ...  3400 〃5. 〃 8. 〃... 46000 
〃 9. Jahre ab ...  5100 
1. Bei Belassung in ihren Stellen erhalten das Stabs- 
offiziergehalt (lfd. Nr. 8) 
a) die Hauptleute oder Rittmeister als 2., 3. und 
4. Direktionsmitglied bei der Kriegsakademie, 
wenn sie nach ihrem Dienstalter zum Empfange 
des Stabsoffiziersgehalts, 
b) die Hauptleute als Referenten bei der Feldzeug- 
meisterei, der Artilleriedepotinspektion und den 
Inspektionen der technischen Institute, wenn sie zur 
Beförderung zu Stabsoffizieren an der Reihe sind. 
2. Werden Hauptleute in der Stellung als vortragende 
Räte im sächsischen oder im württembergischen Kriegs- 
ministerium unter Belassung in der Stelle zum Major 
befördert, so kann ihnen — im sächsischen Kriegs- 
ministerium jedoch an höchstens 3 Stelleninhaber — 
das Stabsoffiziergehalt (lfd. Nr. 8) gezahlt werden. 
3. Wird der als Vorstand des sächsischen Festungsgefängnisses 
verwendete Hauptmann und der älteste der Hauptleute 
bei dem württembergischen Pionier-Bataillon in den 
Stellen belassen, nachdem sie ihrem Dienstalter gemäß 
zu Stabsoffizieren befördert sind, so erhalten sie das 
Stabsoffiziergehalt (lfd. Nr. 8). 
8.   Bataillons-, Abteilungskommandeure und Offiziere in  III 
Stellen mit gleichen Gebührnissen, Oberstleutnants, 
Oberstabsärzte, Generaloberärzte ... 6552 
Es erhalten das Gehalt eines Regimentskommandeurs 
(lfd. Nr. 9): 
a) der Stabsoffizier als 1. Direktionsmitglied bei 
der Kriegsakademie, wenn er im Range eines 
Regimentskommandeurs steht, 
Reichs- Gesetzblatt 1909. 
  
    
   
 
  
  
  
  
 
 
 
 
 

	        
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