Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)


                                                —  228  —

1. bei  den  einmaligen  Ausgaben  des  Ostafrikanischen  Schutzgebiets  für

Hochbauten  und  deren  innere  Einrichtung:

Neubau  eines  Dienstgebäudes  für  das  Postamt  in  Tanga  —
Kapitel  1  Titel  1  Erläuterungsziffer  6—.  100  000  Mark;

2. bei  den  einmaligen  Ausgaben  des  Schutzgebiets  Kamerun:  zur  Bekämpfung

  der  Lepra  und  der  Schlafkrankheit  —  Kapitel  1  Titel  3  —
für  die  Monate  April  (usw.)  1912  je  ein  Zwölftel  zuzüglich  derjenigen
  Mehrbeträge,  die  zur  Erfüllung  der  auf  einen  längeren
Zeitraum  im  voraus  fälligen  Verbindlichkeiten  erforderlich  sind;

3.  bei  den  einmaligen  Ausgaben  des  Schutzgebiets  Kamerun:  zur  Vermarkung

  der  deutsch-englischen  Grenze  von  Jola  bis  zur  Küste  —
Kapitel  1  Titel  6  —
    für  die  Monate  April  (usw.)  1912  je  ein  Zwölftel  zuzüglich  der-    jenigen
  Mehrbeträge,  die  zur  Erfüllung  der  auf  einen  längeren
   Zeitraum  im  voraus  fälligen  Verbindlichkeiten  erforderlich  sind;

4. bei  den  Ausgaben  des  außerordentlichen  Etats  für  das  Schutzgebiet

Togo:  die  bei  den  Fonds  zum  Baue  einer  Eisenbahn  von  Lome  nach
Atakpame  eintretenden  Ersparnisse  zum  Baue  einer  Notbrücke  für  den
Landungsbetrieb  in  Lome  —  Kapitel  1  Titel  2  —.

   Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

            Gegeben  Korfu,  den  31.  März  1912.

                                          (L.  S.)  Wilhelm.

                                                 von  Bethmann  Hollweg.

 

Den  Bezug  des  Reichs-Gesetzblatts  vermitteln  nur  die  Postanstalten.

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.  —  Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.