Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

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(Nr. 4192.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- 
zeichen auf der Ausstellung „Büro und Geschäftshaus in München 1913. 
Vom 15. März 1913. 
D. durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- 
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die 
im Juni und Juli 1913 in München stattfindende Ausstellung „Büro und 
Geschäftshaus (Ausstattung und Organisation)“. 
Berlin, den 15. März 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Jonquikres. 
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Pofstanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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