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In Darmstadt sind eigentliche Impfschädigungen nicht bekannt geworden. In
einzelnen Fällen, besonders bei Wiederimpflingen, haben sich stärkere Reaktionen, wohl auch
Randröthe der Pusteln gezeigt. Kein Fall hat eine ernste Störung des Allgemeinbefindens
veranlaßt. Ein 12 jähriges Mädchen in Spachbrücken, Kreis Dieburg, zeigte im Nachschautermin
eine Verbreitung der Randröthe bis zum Ellbogen einer= und bis zur Schulterhöhe
und auf die linke Brustseite andererseits, hatte etwas Fieber, war aber nach 3 Tagen
wieder ganz wohl; die Röthe war gewichen. Der Impfarzt in Offenbach beobachtete Spätrothlauf
nur ganz vereinzelt. Achseldrüsenentzündung wird kaum erwähnt. Verschwärung
einer Impfpustel mit Entzündung der Haut des Armes kam bei einem Wiederimpfling in
Alzey vor. Ueber folgenden, fälschlich zuerst als Impfschädigung angesehenen Fall berichtete
der Impfarzt des Kreises Worms: „Von Erkrankungen wurde nur ein Fall mitgetheilt,
nämlich von Wies-Oppenheim. Es sollte daselbst ein Kind in dem Imnftermin sofort
erkrankt sein. Bei der angestellten Untersuchung wurde eine brandige Lymphdrüseneiterung
in der linken Achselhöhle festgestellt, während die Impfpusteln auf dem rechten Oberarm
ganz ohne Röthung waren. Bei weiterer Untersuchung des Kindes wurde eine jauchige,
tief in die Fingerzwischenräume eindringende Brandwunde der linken Hand gefunden, von
welcher die Vereiterung der Lymphdrüse ausgegangen war und welche der Arzt übersehen
hatte. Das umstehende Publikum war, da von der rechtsseitig befindlichen Impfstelle
keinerlei Röthe ausging, leicht davon zu überzeugen, daß die Krankheit von der Brandwunde
ausging, während der Arzt auch jetzt noch behauptete, es müßte etwas Impfstoff in die
linke Achselhöhle gekommen sein.“
Der Impfarzt in Offenbach berichtete, daß 2 Erstimpflinge am 4. bezw. 5. Tage
nach der Impfung an Krämpfen gestorben seien, ohne daß Eltern oder Arzt einen Zusammenhang
mit der Impfung für möglich gehalten hätten.
Wenn auch nicht als Impfschädigung, so doch als im Zusammenhang mit der
Impfung stehend ist folgender Fall anzusehen, dem der Vorstand des Impfinstituts einen
ganz ähnlichen aus dem Berichtsjahr hinzufügen könnte: „In Rohrbach stürzte 2 Minuten
nach erfolgter Impfung ein kräftiges 12 jähriges Schulmädchen schwer zu Boden, ohne sich
weiter zu bewegen. Da keine O#innacht vorzuliegen schien, wurde das Kind in das Wohnzimmer
des Lehrers gebracht und dort 3¾ Stunden beobachtet. Der Puls war ruhig, die
Gesichtsfarbe bleich, das Bewußtsein war noch nicht wiedergekehrt, auf Fragen wurde nicht
geantwortet. Es wurden kalte Umschläge gemacht, da die Conjunctiva stark geröthet erschien,
auch wurde die Berufung des Arztes angerathen. Da das Mädchen im Revisionstermin
fehlte, wurde es in der Wohnung aufgesucht. Es ging im Garten umher, hatte etwas
Scheues im Wesen und gab an, am Abend des Impftages zum Bewußtsein, aber nicht
zum Sprechen gekommen zu sein; dieses stellte sich erst am Nachmittag des folgenden Tages
wieder ein. Das Mädchen schien gesund, die Herztöne waren rein. Die Impfung war
von Erfolg gewesen. Ein epileptischer Anfall schien nicht vorzuliegen.“ Ein Militärarzt
berichtete, daß 3 Soldaten 2 bis 3 Tage als Revierkranke geführt wurden, weil die Röthe
um die Pusteln stark entwickelt war. Ein praktischer Arzt berichtete von einer Verschwärung
der Impfstelle, ohne sich näher über den Fall auszulassen.
Der Schweriner Bericht meldete 4 Fälle von Entzündung und Eiterung des Unterhautzellengewebes,
2 von Früh-, 2 von Späterysipel, 2 von Verschwärung und brandiger
Beschaffenheit der Impfpusteln, 2 von chronischem Hautausschlag. Außerdem wurden wie
alljährlich starke Entzündungen der Haut in der Umgebung der Impfpusteln und Anschwellung
der Lymphdrüsen angegeben.
In Weimar kam ein Spätrothlauf mit tödtlichem Ausgang vor. Erna Käthe