Metadaten : Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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In  Darmstadt  sind  eigentliche  Impfschädigungen  nicht  bekannt  geworden.  In
einzelnen  Fällen,  besonders  bei  Wiederimpflingen,  haben  sich  stärkere  Reaktionen,  wohl  auch
Randröthe  der  Pusteln  gezeigt.  Kein  Fall  hat  eine  ernste  Störung  des  Allgemeinbefindens
veranlaßt.  Ein  12  jähriges  Mädchen  in  Spachbrücken,  Kreis  Dieburg,  zeigte  im  Nachschautermin
  eine  Verbreitung  der  Randröthe  bis  zum  Ellbogen  einer=  und  bis  zur  Schulterhöhe
und  auf  die  linke  Brustseite  andererseits,  hatte  etwas  Fieber,  war  aber  nach  3  Tagen
wieder  ganz  wohl;  die  Röthe  war  gewichen.  Der  Impfarzt  in  Offenbach  beobachtete  Spätrothlauf
  nur  ganz  vereinzelt.  Achseldrüsenentzündung  wird  kaum  erwähnt.  Verschwärung
einer  Impfpustel  mit  Entzündung  der  Haut  des  Armes  kam  bei  einem  Wiederimpfling  in
Alzey  vor.  Ueber  folgenden,  fälschlich  zuerst  als  Impfschädigung  angesehenen  Fall  berichtete
der  Impfarzt  des  Kreises  Worms:  „Von  Erkrankungen  wurde  nur  ein  Fall  mitgetheilt,
nämlich  von  Wies-Oppenheim.  Es  sollte  daselbst  ein  Kind  in  dem  Imnftermin  sofort
erkrankt  sein.  Bei  der  angestellten  Untersuchung  wurde  eine  brandige  Lymphdrüseneiterung
in  der  linken  Achselhöhle  festgestellt,  während  die  Impfpusteln  auf  dem  rechten  Oberarm
ganz  ohne  Röthung  waren.  Bei  weiterer  Untersuchung  des  Kindes  wurde  eine  jauchige,
tief  in  die  Fingerzwischenräume  eindringende  Brandwunde  der  linken  Hand  gefunden,  von
welcher  die  Vereiterung  der  Lymphdrüse  ausgegangen  war  und  welche  der  Arzt  übersehen
hatte.  Das  umstehende  Publikum  war,  da  von  der  rechtsseitig  befindlichen  Impfstelle
keinerlei  Röthe  ausging,  leicht  davon  zu  überzeugen,  daß  die  Krankheit  von  der  Brandwunde
ausging,  während  der  Arzt  auch  jetzt  noch  behauptete,  es  müßte  etwas  Impfstoff  in  die
linke  Achselhöhle  gekommen  sein.“

Der  Impfarzt  in  Offenbach  berichtete,  daß  2  Erstimpflinge  am  4.  bezw.  5.  Tage
nach  der  Impfung  an  Krämpfen  gestorben  seien,  ohne  daß  Eltern  oder  Arzt  einen  Zusammenhang
  mit  der  Impfung  für  möglich  gehalten  hätten.

Wenn  auch  nicht  als  Impfschädigung,  so  doch  als  im  Zusammenhang  mit  der
Impfung  stehend  ist  folgender  Fall  anzusehen,  dem  der  Vorstand  des  Impfinstituts  einen
ganz  ähnlichen  aus  dem  Berichtsjahr  hinzufügen  könnte:  „In  Rohrbach  stürzte  2  Minuten
nach  erfolgter  Impfung  ein  kräftiges  12  jähriges  Schulmädchen  schwer  zu  Boden,  ohne  sich
weiter  zu  bewegen.  Da  keine  O#innacht  vorzuliegen  schien,  wurde  das  Kind  in  das  Wohnzimmer
  des  Lehrers  gebracht  und  dort  3¾  Stunden  beobachtet.  Der  Puls  war  ruhig,  die
Gesichtsfarbe  bleich,  das  Bewußtsein  war  noch  nicht  wiedergekehrt,  auf  Fragen  wurde  nicht
geantwortet.  Es  wurden  kalte  Umschläge  gemacht,  da  die  Conjunctiva  stark  geröthet  erschien,
auch  wurde  die  Berufung  des  Arztes  angerathen.  Da  das  Mädchen  im  Revisionstermin
fehlte,  wurde  es  in  der  Wohnung  aufgesucht.  Es  ging  im  Garten  umher,  hatte  etwas
Scheues  im  Wesen  und  gab  an,  am  Abend  des  Impftages  zum  Bewußtsein,  aber  nicht
zum  Sprechen  gekommen  zu  sein;  dieses  stellte  sich  erst  am  Nachmittag  des  folgenden  Tages
wieder  ein.  Das  Mädchen  schien  gesund,  die  Herztöne  waren  rein.  Die  Impfung  war
von  Erfolg  gewesen.  Ein  epileptischer  Anfall  schien  nicht  vorzuliegen.“  Ein  Militärarzt
berichtete,  daß  3  Soldaten  2  bis  3  Tage  als  Revierkranke  geführt  wurden,  weil  die  Röthe
um  die  Pusteln  stark  entwickelt  war.  Ein  praktischer  Arzt  berichtete  von  einer  Verschwärung
der  Impfstelle,  ohne  sich  näher  über  den  Fall  auszulassen.

Der  Schweriner  Bericht  meldete  4  Fälle  von  Entzündung  und  Eiterung  des  Unterhautzellengewebes,
  2  von  Früh-,  2  von  Späterysipel,  2  von  Verschwärung  und  brandiger
Beschaffenheit  der  Impfpusteln,  2  von  chronischem  Hautausschlag.  Außerdem  wurden  wie
alljährlich  starke  Entzündungen  der  Haut  in  der  Umgebung  der  Impfpusteln  und  Anschwellung
der  Lymphdrüsen  angegeben.

In  Weimar  kam  ein  Spätrothlauf  mit  tödtlichem  Ausgang  vor.  Erna  Käthe