Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

344
Tage  der  Uebertragung  der  erledigten  Posthaltersstelle  zu  Bopfingen,  Oberamts  Rerecheim,
  an  den  Stadtschultheißenamts-Gehülfen  und  dermaligen  Postamts-Verweser
Enßlin  daselbst,  die  landesherrliche  Bestätigung  zu  ertheilen,  und

vermöge  böchster  Entschließung  vom  31.  v.  M  den  Justiz-Referendär  erster
Classe,  Carl  Heinrich  Stälin,  in  die  Zahl  der  Rechts-Consulenten  aufzunehmen  gerubi.
  Derselbe  hat  Calw  zu  seinem  Wohnsite  gewählt.

Ferner  haben  Seine  Königliche  Majestät  vermöge  höchster  Entschließung
vom  6.  d.  M.  die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Lustnau,  Dekanats  Tübingen,  dem
dekan  Ehrhart  in  Münsingen,  unter  Vorbehalt  seines  jehigen  Titels  und  Rangs,

die  erledigte  Helfersstelle  in  Neuenstadt,  dem  Repetenten  und  ersten  Vikar  an
den  hiesigen  Kirchen,  Hartmann,

die  erledigte  Helfersstelle  in  Bönnigheim,  Dekanats  Besigheim,  dem  Sgtadtpfarr-Gehnlfen
  in  Eßlingen,  Hahn,

die  erledigte  katholische  Pfarrei  Tomerdingen,  Dekanats  Ulm,  dem  Pfarrer  Burkard,
  in  Frohnhofen,  Dekanats  Ravensburg,

die  erledigte  katholische  Pfarrei  Aufhausen,  Dekanats  Neresheim,  dem  Pfarrverweser
  Seifer  zu  Bartenstein,  Dekanats  Mergentheim,

die  erledigte  Lehrstelle  an  der  sechsten  Abtheilung  des  mittlern  Gymnasiums  zu
Stuttgart,  dem  seitherigen  Lehrer  an  der  fünften  Elasse,  Professor  Schall,  und

die  hiedurch  in  Erledigung  gekommene  Lehrstelle  an  der  fünften  Elasse,  dem  Oberpräzeptor
  Keim,  seitherigen  Lehrer  an  der  vierten  Abtheilung,  gnädigst  übertragen.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Der  Departements  der  Justiz  und  des  Innern.
Der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern.

Bekanntmachung,  betreffend  eine  provisorische  Verfügung  hinsichtlich  einer  veränderten  Einrichtung  der
ersten  Dienstprüfung  der  Rechts-Candidaten.

Da  Seine  Königliche  Majestät  vermöge  hbchster  Entschließungen  vom
22.  Januar  1851  und  20.  Januar  1833  eine  durch  die  seitherige  Erfahrung  begründete