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Steuersatz Berechnun
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Gegenstand der Besteuerung vom vom der Stempelabgabe
Hun· Tau- g
dert send Mark Of.
D) die Errichtung von Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, die bei solchen 6
Gesellschaften erfolgende Erhöhung
des Stammkapitals und Einforderung #
von Nachschüssen in der Form von D
Verträgen oder Beschlüssen 3 — — —
Gesellschaften mit beschränkter Haf- " D des Stammkapitals oder des Betrags
der Erhöhung dieses Kapitals oder
des Betrags der eingeforderten
— 3 ¾l "
sellschaftsvertrags oder auch nur tat vussschühn
sächlich den Erwerb oder die Ver- 1
wertung von Grundstücken betreiben — — —
Tritt die Voraussetzung nachträg- 6
lich ein, so ist der Stempelmehrbetrag,
der sich aus der Anwendung des höhe-
ren Steuersatzes ergibt, nachzuerheben. Dr
Die Stempelabgabe von 5 vom
Hundert ermäßigt sich auf die Hälfte
für Handwerkerbaugesellschaften, die
satzungsgemäß und tatsächlich Grund-
stücke erwerben, um eine Bebauung
durch die Gesellschafter ausführen zu
lassen oder um durch die Weiter-
führung eines bereits begonnenen Baues
die Forderungen aus Lieferungen oder
Arbeiten für den Bau zu sichern.
tung, die nach dem Inhalt des Ge-
Anmerkungen zu a, b:
1. Den Aktiengesellschaften im Sinne
dieser Vorschriften stehen die Reichs-
bank sowie die deutschen Kolonial=
gesellschaften und die ihnen gleich-
gestellten deutschen Gesellschaften mit
der Maßgabe gleich, daß der Steuersatz
für sie 3 v. H. beträgt.
2. Wird das Kapital oder der Betrag
der Nachschüsse nicht sofort voll ein-
gezahlt, so ist auf Antrag Aussetzung
der Versteuerung in der Weise zu ge-
währen, daß bei jeder Einzahlung
der darauf verhältnismäßig entfallende
Teil der Abgabe entrichtet wird.
3. Die Vorschriften zu a, b finden
auch Anwendung auf im Ausland
geschlossene Gesellschaftsverträge, welche
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