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(Nr. 4323.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom
19. Dezember 1913.
Auf Grund des vorstehenden Gesetzes hat der Bundesrat beschlossen, die
Geltungsdauer der in den Bekanntmachungen vom 11. Juni 1901 Meichs—
Gesetzbl. S. 205) und vom 24. Februar 1910 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) enthaltenen
Bestimmungen für die Zeit nach dem 31. Dezember 1913 bis auf weiteres zu
verlängern.
Berlin, den 19. Dezember 1913.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.
(Nr. 4324.) Anderung der Bestimmungen über den Betrieb von Telegraphenanlagen auf
fremden Schiffen in deutschen Hoheitsgewässern. Vom 14. Dezember 1913.
D. „Bestimmungen über den Betrieb von Telegraphenanlagen auf fremden
Schiffen in deutschen Hoheitsgewässern“ vom 12. Dezember 1909 (Reichs-Gesetzbl.
S. 977) werden wie folgt geändert.
1 Unter I. 2 und II. 2 sind die Klammerangaben „(Zentralblatt für das
Deutsche Reich 1909 S. 753)“ zu ersetzen durch:
„(Zentralblatt für das Deutsche Reich 1913 S. 619)/.
Berlin, den 14. Dezember 1913.
Der Reichskanzler.
von Bethmann Hollweg.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.