fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

Zu Anlage A. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Staat:,....................·....·.....-.·..........................·........ Vierteljahr 19 
5. Lungenseuche des Rindviehs. 
Verwaltungs= Bei Beginn Im Laufe Am Schlusse Stückzahl Im Laufe des Vierteljahrs sind 
. des Vierteljahrs « . 
bezirk .- es Bierteljah gesamten « auf polizeiliche auf Veranlassung 
(Kreis, Be- · wurden von ist die Rindvieh- von er Anordnung des Besitzers 
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1 2 8 4 5 6 7 8 9 10 11 13 14 )15 16 D) 17 18 
  
  
  
  
  
  
  
  
worden sind, ist nur anmerkungsweise anzugeben. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1) Unter den getö öteten Tieren (Sp. 14 bis 17) sind sämtliche auf polizeiliche Anordnung oder auf Veranlassung des Besitzers getöteten lungen- 
seuchekranken, seuchen= oder ansteckungsverdächtigen Rinder einschließlich der mit polizeilicher Genehmigung zur Abschlachtung ausgeführten Tiere aufzuführen. 
2) Die Zahl der Tiere, die in seuchenfreien Gehöften wegen Seuchen= oder Ansteckungsverdachts getötet und lungenseuchefrei befunden
	        
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