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Bei noch nicht
fulligen
Forderungen:
Wann undb unter
welchen Voraus-
setzungen wird die
Forderung fällig?
Für die For-
derung haftende
im Inland
befindliche
Sicherheiten
Ist die Forderung,
von dem Schuldner
bereits anerkanat
oder
bestritten worden?
(Braucht bei
Wechseln, Schecks
und Hypotheken
nicht ausgefüllt
u werden.)
Ist über die Forde-
rung eine Vertrags-
oder
sonstige Urkunde
vorhanden!
Die Urkunde ist
kurz zu bezeichnen.
(Braucht bei
Wechseln, Schecks
und Hypotheken
nicht ausgefüllt
zu werden.)
Ist
dem Anmeldenden
bekannt,
ob im Aueland
Über die
Forderung
verfügt worden ist,
1. B. durch Ein-
hiehung seitens
eines Sequesters
oder
in sonstiger Weise?
Bemerkungen
ier ist in den
Jällen der Lisser VI
der Schuldgrund
anzugeben.)
— — Ist brieslichk — Ist an den
anerkannt Public Trustes
ahgesluhrt
Ort und Zeit: Unterschrift:
(Vor und Juname (Firma) des Anmelders.)