Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

442. — 
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Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Großes Hauptquartier, den 30. Mai 1917. 
Siegel) Wil h elm 
von Bethmann Hollweg 
(Nr. 5867) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung. Vom 31. Mai 1917. 
D. Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung wird, wie folgt, geändert: 
Nr. Id. Derdichteke und verflüssigte Gase 
Abschnitt F. Sonstige Vorschriften 
Im Absatz (e) b) Jiffer 2 am Ende wird ein Doppelsternchen“") und 
am Fuße der Seite folgende Anmerkung gecsetzt: 
*) Während des Krieges dürfen zur Beförderung der verflüssigten Gase der Ziffer 5 
in ben Monaten April bis Oktober einschließlich auch offene Wagen mit Decken verwenbet 
werden, wenn bedeckte Wagen nicht gestellt werden können. Die Decken müssen bicht sein 
und auf Holzgestellen so befestigt werden, daß zwischen den Flaschen und den Decken ein 
freier Naum verbleibt. 
Die Anderung tritt sofort in Kraft. 
Berlin, den 31. Mai 1917. 
Das Reichs-Eisenbahnamt 
Wackerzapp
	        
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