Die Kanzlerschaft des Herrn Michaelis
werde. An einer Reihe von Einzelfällen, in denen tatsächlich
Übergriffe und Verstöße vorgekommen sein mochten,
versuchte er diese Behauptung zu begründen. Mit besonderer
Schärfe wandte er sich gegen den seit längerer Zeit
von der Obersten Heeresleitung organisierten vaterländischen
Aufklärungsdienst in der Armee, den er zu Unrecht
mit der Agitation der Vaterlandspartei in Verbindung
brachte. Als später im Hauptausschuß des Reichstags
die für diesen Aufklärungsdienst ausgegebenen Richtlinien
in ihrem vollen Umfang mitgeteilt und erläutert wurden,
wurde diese Organisation bis in die Reihen der Sozialdemokraten
hinein als zweckmäßig, ja als notwendig
anerkannt; jede politische Agitation war in diesen Richtlinien
ausdrücklich verboten. Aber der Abgeordnete Landsberg
hielt sich auch hier an Einzelfälle, die im Augenblick
größtenteils nicht nachzuprüfen waren. Zum Schluß
wendete er sich an den abwesenden Reichskanzler, der
sich durch die Antwort auf die Papstnote, die „gute
Arbeit‘“ gewesen sei, auf dıe Politik der Reichstagsmehrheit
festgelegt habe; das Schwert dürfe nicht verderben, was
die Feder gutgemacht habe. Die Wirkung der alldeutschen
Agitation könne sein, daß man den Noten des Reichskanzlers
jeden Wert abspreche und ihn der Zweideutigkeit
beschuldige. Deshalb müsse der Reichskanzler in seinem
Interesse und im Interesse des Reiches gegen diese Agitation
einschreiten. Der Reichskanzler habe gesagt, daß er
sich die Führung nicht aus der Hand nehmen lasse; jetzt
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