Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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ten,  Canditor  Suͤßklnd  ebendaselbst,  Kl.  Aten,  eine  Hauß-Kanfs-Streitigkeit  betreffend,  wurde
  die  Urtel  voriger  Instanz  confirmirt,  und  Ant  in  die  Kosten  der  Ations-  Justanz  ver—-ureh
  ilt.  Stuttgart,  den  27.  Oct.  1800.

—  2)  In  Rechtssachen  erster  Instanz  zwischen  dem  Oberamtmann  zu  Bietigheim,  Carl
Friedrich  Weiß,  Vorkläger,  Nachbeklagten  an  einem,  und  dem  Freiherrn  August  Reinhe#rd
von  Röder,  zu  Mauren,  Böblinger  Oberamts,  Vorbeklagten  Rachkläger  am  andern  Therleine
  Bürgschaft  in  der  Vor=  und  eine  Abrechnungsstreitigkeit  in  der  Nachslage  betrrffend,
wurde  in  der  Vorklage  mie  Urthel  zu  Recht  erkannt,  daß  Vorbeklagter  den  Vorkläger  von
der  durch  bettern  für  den  Erstern  dem  Handelshause  Leu  &  Comp.  in  Zürich  wegen  ache
tausend  Gulden  geleisteten  Bürgschaft  innerhalb  3  Monaten  zu  befreien  schuldig  sei,  in  der
Nachklage  aber  dem  Nachkläger  seine  derzeit  noch  illigulde  Societäts-Ansprüche  vorbehalken,
und  in  Hinsicht  auf  die  Ablegung  der  Rechnung  von  Seite  des  Rachbeklagten,  weitere  gerichtliche
  Verfügung  getroffen;  compent.  expens.  Sturegart,  den  1.  Rov,  1309.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruher,

durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  23.  Okt.  den  katholischen  Pfarrer  Jäger  in  Seenatingen,
  Oberamts  Stockach,  auf  die  erledigte  Pfarrei  Dornderf,  Oberames  Biberach  zu
versezen:  "

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nanntenbisherigenLeib-Pagenv.Mocheundv.Troysstzaglcich,tmdzwardenetstoe
ren  zum  Kammer=  und  Jagdjunker,  und  den  lezteren  zum  Kammerjunker  zu  ernennen;

den  katholischen  Pfarrer  Lorenz  Glöckler  in  Beormann,  Oberamts  Seokach,  auf
sein  allerunterthänigstes  Ansuchen  zu  pensieniren,  und  die  Pfarrei  Bodmann  dem  Vikar
Ancon.  Waltrher  in  Röhlingen  zu  übertragen;

duich  ein  allerhöchstes  Decret  vom  2.  Okt.  die  erledigte  katholische  Caplanel  in  Schekklingen,
  Oberam's  Blaubeuren,  dem  Vikar  Dominikus  Leib  in  Sulgan,  Dekanats  Rotw.
  il  zu  übertragen;

vermög  allerhechster  Decrete  vom  26.  Okt.  den  Cooperater  Heinrich  in  Stokach  auf
sein  allerunterthänigstes  Ansuchen  zu  penstoniren,  und  den  Caplan  Goßner  zu  St.  Marzareta
  in  Sipplingen  als  Caplan  nach  Srokach  gnädigst  zu  versezen;  .

.vekmdgallechöchstenDekretsvotn29.Oke.dieerledigtekatholischePfakreiSchönebukg,

ObekanikscchsenbousemdemPfakrerBrunerinRottum,UnddiePfarreiRotmmdem
vormgligen  Chor-Vikar  in  Comburg,  Franz  Gundersdorf,  und

vermög  allerhöchster  Resolution  vom  Zr.  Okt.  die  erledigte  Pfarrei  Hohen  Memmingen,
Heldenheimer  Diecese,  dem  Stadtpfarrer  M.  Schmidt  in  Dornhan  übertragen.

 

Ewiefalten.  Am  3.  Sept.  b.  J.  ist  der  ledige  Baurenknecht,  Michael  Knupfer  von  Münedorf,  beim
Auewekten  der  Plerde  zu  Zell  in  die  Donau  gesterzt.  Der  Marr  Filel,  ledig,  von  Jell,  hat  denselben  mit
Husserster  Anstrengung  noch  vom  Wassertode  gerettet,  so  daß  thm  ein  allgemeines  Lob  nicht  versagt  werden
konn,  was  euch  nach  einem  allergnädigsten  Decret  der  Königl.  Hochpreitl.  Ober=  Reglerung,  Ober-Polizei-DOepartement,
  dom  17.  Okt.  1809.  biemi  öftentlich  bekannt  gemacht  wüd.  Koͤn.  Cheramt.