Snunuha l t.
Seite des
Regierungslattes.
Nr. der
Bekanntmachung.
Innungsabgaben, unständige, nur bei gewissen Vorkommenheiten
von den Innungskassen oder von den einzelnen Innungsangehörigen
an den Kammer-Fiskus zu entrichtende, jedweder Art, sind
für annoch rechtlich bestehend anzusehen und unweigerlich fortzuentrichten
JInstrumente. Siche Gerthschofen:
J.
Lagdfrevel. Untersuchung und Bestrafung derselben — Erneuerung
der mit dem Kurfürstenthume Hessen seit dem Jahre 1836 bestchenden
Uebereinkunft
151.
Jena. Eiehe Universität Jena.
.
"
K. s
Käse, eingeführt aus den Niederlanden, soll einer Zoller leichterung
ferner nicht unterliegen ... . . . ..
Kammerjägerei; deren Betreibung ohne besondere Konzession wird
bei Geld= oder entsprechender Gefängniß= Strafe verboten
Kartenschlagen um Lohn, sowie andere Arten des Weissagens,
sind verbbten . .
Kataster. Authentische Interprctation des Gesetzes übber bie Beweiskraft
der Kataster vom 12. März 1899 . . ..
Kollekte von Haus zu Haus für die Abgebrannten in Hamburg
Pollektur= Gebühren der Patrimonialgerichts-Diener von den
porten
Konkurse in den vormals Koniglich Sächsischen Landestheilen. Geseb
vom 26. Februar über die Wirksamkeit der Ediktal-Ladungen
in men
Kosten- Liquidationen. Bestimmungen über Erhebung deren
Beträge von den Sporteln-Einnahmen durch Postvorschuß.
Kriminal-Gesetzbuch. Siehe Strafgefetzbuch. ·
unstwerke. Zueignungen und Zusendungen solcher, gerichtet an
Se. Koͤnigliche Hoheit, den Großherzog, werden ohne voreusgegangene
Bestellung entweder zurückgesendet oder nicht beachtet.
Kurhessen tritt mit seiner Grafschaft Schaumburg dem olerrii-.
bei, Vertrag vom 13. November 181241421 .... .....
Kurhessen. Die For#dauer des mit demselben im Jahre 1836 geschlossenen
Vertrages wegen Untersuchung und Bestrafung der
Forst-, Jagd-, Feld- und Fischerei-Frevel .... ... ... ... I
172.
143.
137—139
126.
98.
125.
T
IV.
III.
III.
II.