Full text : Kriegsbuch. Siebenter Band. (7)

—  119  —

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

Nr.  22.—

Inhalt:  Geseh,  betreffend  die  Ausübung  des  dem  Staate  zustehenden  Stimmrechts  bei  dem  Antrage  auf  Ausdehmung
  des  Unternehmens  der  Westholsteinischen  Eisenbahngesellschaft  auf  den  Bau  und  Betrieb  einer
Eisenbahn  von  Wesselburen  nach  Büsum,  S.  119.  —  Gesetz,  betreffend  das  Staatsschuldbuch,
S.  120.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10  April  1872  durch  die  Regierungs-Amtsblätter
  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  1286.

 

 

 

(Nr.  8945.)  Gesetz,  betreffend  die  Ausübung  des  dem  Staate  zustehenden  Stimmrechts  bei
dem  Antrage  auf  Ausdehnung  des  Unternehmens  der  Westholsteinischen
Eisenbahngesellschaft  auf  den  Bau  und  Betrieb  einer  Eisenbahn  von  Wesselburen
  nach  Büsum.  Vom  19.  Juli  1883.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  r.

verordnen,  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Die  Staatsregierung  wird  in  Gemäßheit  des  Gesetzes  vom  23.  Juni  1875
(Gesetz=  Samml.  für  1875  S.  513)  ermächtigt,  in  der  Generalversammlung  der
Aktionäre  der  Westholsteinischen  Eisenbahngesellschaft  das  dem  Staate  in  Folge
seines  betreffenden  Aktienbesitzes  zustehende  Stimmrecht  für  den  Antrag  auf  Ausdehnung
  des  Gesellschaftsunternehmens  auf  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Wesselburen
  nach  Büsum  und  für  die  Beschaffung  des  erforderlichen  Anlagekapitals
durch  Vermehrung  des  Aktienkapitals  respektive  durch  Anleihen  auszuüben.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Bad  Gastein,  den  19.  Juli  1883.

(A.  S.)  Wilhelm.

Zugleich  für  den  Minister
der  öffentlichen  Arbeiten:
Fürst  v.  Bismarck.  v.  Puttkamer.  Lucius.  Friedberg.

v.  Goßler.  v.  Scholz.  Gr.  v.  Hatfeldt.

 

 

 

Ges.  Samml  1883.  (Dr.  8945—4946.)  25

Ausgegeben  zu  Berlin  den  15.  August  1883.