Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Großbrittannien.

und  der  theuren  Lebensmittel  befriedigend.  Als  dem  Parlament  zu  machende
Vorlagen  werden  genannt:  Ein  Gesetz  über  den  irländischen  höheren
Unterricht,  ein  Gesetz  wegen  Einrichtung  eines  Oberappellgerichtshofes,
  ein  Gesetz  wegen  Uebertragung  des  Grundeigenthums  und  ein  solches
wegen  Modificirung  der  Bestimmungen  über  die  Localsteuer;  auch  soll  das
Unterrichtsgesetz  von  1870  zu  einer  neuerlichen  Berathung  kommen.

6.  Febr.  Oberhaus:  Adreßdebatte:  Der  Minister  des  Ausw.  Lord  Gran-12.



ville  macht  über  die  Unterhandlungen  mit  Nußland  betr.  die  centralasiatische
  Frage  einige  nähere  vorläufige  Mittheilungen:

Fürst  Gortschakoff  sandte  im  October  eine  Depesche  in  Beantwortung  des
englischen  Vorschlages,  eine  Grenzlinie  in  Centralasien  zu  vereinbaren,  und
erklärte  sein  Einverständniß  mit  einem  großen  Theile  der  Grenzlinie,  hob
jedoch  eine  Meinungsverschiedenheit  hinsichtlich  der  Provinzen  Badackschau
und  Wakhau  hervor.  Nach  der  Unterredung  mit  Schuwaloff  sandte  Granville
  am  8.  Januar  eine  Depesche  an  Lord  Loftus,  worin  es  heißt:  Schuwaloff
  sei  überrascht  durch  Englands  Aufregung  über  die  centralasiatische  Frage.
Der  Kaiser  von  Rußland  kenne  keine  Frage,  welche  das  gute  Einverständniß
der  beiden  Staaten  stören  könne;  die  Differenzen  beträfen  nur  Details  der
Vereinbarung  zwischen  Clarendon  und  Gortschakoff  über  die  Grenze  von
Afghanistan;  der  Kaiser  von  Rußland  stimme  mit  fast  allen  Vorlagen  Englands
  überein,  ausgenommen  die  Frage  wegen  Badackschauf's  und  Wakhau's,
und  er  habe  das  feste  Vertrauen,  daß  ettert  keinen  Anlaß  zu  Differenzen
geben  werde.  Schuwaloff  fügte  bei,  daß  die  Expedition  nach  Chiwa  im
Frühjahre,  4½  Bataillone  stark,  aufbrechen  werde  und  die  Bestrafung  von
Räubereien,  sowie  die  Befreiung  von  50  gefangenen  Russen,  keineswegs  aber
Eroberungen  bezwecke.  Schuwaloff  schloß  mit  den  beruhigendsten  Versicherungen,
  daß  es  sich  von  Seite  Rußlands  durchaus  nicht  um  eine  dauernde
Besetzung  Chiwas  handle.  Granville  erklärt,  diese  Versicherungen  seien  in
Anbetracht  der  Regierungsform  Rußlands  den  formellsten  Verpflichtungen
gleichzuachten.

„  Unterhaus:  Die  Regierung  legt  demselben  die  offizielle  Correspondenz
  mit  Rußland  vom  17.  Oct.  1872  bis  zum  31.  Jan.  1873
betr.  die  centralasiatische  Frage  vor.

Dieselbe  besteht  aus  fünf  Depeschen  und  zwei  Beilagen.  Die  erste  Depesche
  ist  vom  17.  October  1872;  der  Inhalt  war  bekannt,  doch  ist  es  von
Interesse,  den  Ton  kennen  zu  lernen,  in  welchem  das  auswärtige  Amt  die
Frage  auf's  Tapet  brachte.  Lord  Granville  schreibt  an  Lord  Loftus:  die
englische  Regierung  habe  noch  zit  vom  St.  Petersburger  Cabinet  den  Bericht
erhalten,  welchen  General  Kauffmann  schon  vor  längerer  Zeit  beauftragt
worden  war,  über  die  vom  Herrscher  von  Afghanistan  beanspruchten  Länder
südlich  des  Oxus  abzufassen.  Mit  Rücksicht  enp  die  Erhaltung  des  Friedens
in  Centralasien  und  zur  Beseitigung  aller  Ursachen  des  Mißverständnisses
zwischen  den  beiden  Regierungen  über  eine  schon  so  lange  eröbrterte  Frage
macht  daher  Lord  Granville  die  Entschließungen  kund,  bei  welchen  die  brittische
Regierung,  nach  sorgfältiger  Erwägung  der  vorhandenen  Belege,  angelangt
ist.  Diese  Entschließungen  lauten  folgendermaßen:  „Nach  der  Ansicht  der
brittischen  Regierung  ist  das  Mrrect  des  Emirs  von  Kabul  auf  das  Gebiet
bis  an  den  Oxus  abwärts  bis  Kodschah  Saleh  vollständig  dargethan,  und
se  glaubt  und  hat  ihm  solches  auch  durch  die  indische  Regierung  mitgetheilt,

aß  er  berechtigt  sein  würde,  diese  Gebietstheile  n  den  Fall  eines  Angriffs
u  vertheidigen.  Andererseits  haben  die  kgl.  Behörden  in  Indien  ihren  Entschuß
  ausgesprochen,  dem  Emir  enstliche  Vorstellungen  zu  machen,  sollte  er
Neigung  an  den  Tag  legen,  über  die  Gränzen  seines  Königreichs  hinauszugehen.
  Bisher  hat  sich  der  Emir  dem  Rathe  der  indischen  Regierung  sehr