Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

284

Großbrittannien.

„Die  Meinungsverschiedenheit,  welche  zwischen  uns  bestand,  betraf  die  dem
Gebiete  Schir  Ali's  angewiesene  Gränze.  Das  englische  Cabinet  schließt  in
dieselben  Badackschan  und  Wakhan  ein,  welche  nach  unserer  Meinung  eine
gewiss  Unabhängigkeit  genießen.  In  Erwägung  der  Schwierigkeiten,  welche
ei  Sammlung  der  Wachen  und  aller  Einzelheiten  in  jenen  entfernten
Gegenden  erwachsen,  in  der  ferneren  Erwägung,  daß  es  der  brittischen  Regierung
  verhältnißmäßig  viel  leichter  wird,  Genaues  ausfindig  zu  machen,  und
in  Erwägung  schließlich  und  vor  allem,  daß  wir  dieser  Detailfrage  keine
übermäßige  Wichtigkeit  beilegen  wollen,  weigern  wir  uns  nicht,  die  von  England
  gezogene  Gränze  anzunehmen.  Wir  sind  umsomehr  zu  diesem  Act  der
Höflichkeit  gegen  die  brittische  Regierung  geneigt,  als  sich  die  englische  Regierung
  anheischig  macht,  bei  Schir  Ali  ihren  ganzen  Einfluß  zur  Geltung
zu  bringen,  auf  daß  er  seine  friedliche  Haltung  bewahre  und  von  allen  Anriffen
  und  allen  Eroberungsversuchen  abstehe.  Dieser  Einfluß  ist  unbestreitar.
  Er  basirt  nicht  nur  auf  dem  materiellen  und  sittlichen  Uebergewicht
Englands,  sondern  auch  auf  den  Subsidien,  für  welche  Schir  Ali  ihm  verpflichtet
  ist.  Da  dies  der  Fall  ist,  so  sehen  wir  in  der  Versicherung  Englands
  eine  wirkliche  Garantie  für  die  Erhaltung  des  Friedens.“

Die  englische  Presse  ist  von  dem  Resultat  der  Unterhandlungen  nur  sehr
bedingter  Weise  befriedigt.  Vorerst  fragt  sie,  ob  denn  eigentlich  England
und  Rußland  Asien  bereits  unter  sich  getheilt  hätten,  sodann  findet  fie,  daß
der  Vortheil  des  ganzen  neuen  Arrangements  auf  Seite  Rußlands  sei,  wenn
auch  dasselbe  scheinbar  nachgegeben  habe  und  findet  schließlich,  daß  bez.  der
eigentlichen  Frage  betr.  Chiwa  die  bloß  mündlichen  Zusicherungen  Schuwaloffs
  England  doch  nur  eine  sehr  unsichere  Garantie  böten.

13.  Febr.  In  dem  von  der  Regierung  gegen  eine  Reihe  katholischer  Geistlicher

  wegen  gesetzwidriger  Beeinflussung  einer  Parlamentswahl  in  Galway
  (Irland)  angestrengten  Processe  kann  sich  die  Jury  über  einen  Urtheilsspruch
  bezüglich  des  ersten  Angeklagten  nicht  einigen.  Derselbe  wird
deßhalb  außer  Anklage  gesetzt.  Dasselbe  Resultat  ergeben  später  auch
die  Verhandlungen  bez.  anderer  Angeklagter  und  so  vermag  die
Regierung  gegenüber  der  Jury  in  Irland  nicht  zu  ihrem  Rechte  zu
kommen,  obgleich  der  Proceß  die  ungesetzlichen  Thatsachen  außer  allen
Zweifel  setzt.

„  Unterhaus:  Gladstone  entwickelt  seinen  Plan  einer  irischen  Universitätsreform.


Der  Premier  erklärt  im  Eingang  seiner  Rede,  die  Regierung  könne  einstweilen
  auf  einen  andern  ebenfalls  dringlichen  Gegenstand,  nämlich  die  Reform
der  höhern  Vorbereitungsschulen  in  Irland,  nicht  eingehen,  und  versichert
weiterhin:  die  Vorlage  sei  in  keiner  Weise  durch  ultramontane  Einflüsse  berührt
  worden.  Zur  Sache  selbst  übergehend,  erwähnt  er  darauf,  daß  die
practische  Ausschließung  der  Katholiken  und  Presbyterianer  in  Irland  von
den  den  Anglicanern  gebotenen  Vortheilen  in  der  Universitätsbildung  eine
gegründete  Beschwerde  sei  und  geht  dann  mit  Hülfe  von  Statistiken  und  sonstigen
  Belegen  an  den  Nachweis,  daß  das  Universitätsstudium  in  Irland  in
Folge  dieses  Mißstandes  den  Krebsgang  gehe.  In  dieser  Erörterung  bei  der
Universität  Dublin  angekommen,  verbreitet  er  sich  über  die  Geschichte  dieser
Anstalt  und  leitet  aus  seinen  Auseinandersetzungen  den  Schluß  ab,  daß  dieselbe
  in  ihrer  Sonderstellung  mit  Trinity  College,  mit  dem  sie  im  Laufe  der
Zeit  verwachsen,  Irlands  alte  historische  Universität  vorstelle,  und  daß  in
ihrem  Rahmen  die  Reformen  vorgenommen  werden  müssen,  welche  überhaupt
nöthig  seien.  Man  muß  sich  hier  vergegenwärtigen,  daß  nach  englischer  Anschauung
  die  Hauptthätigkeit  einer  Universität  in  der  Prüfung  von  Candi-