Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Großbrittannien.  285

daten  und  der  Ertheilung  academischer  Grade  besteht,  während  die  Lehrthätigkeit
  mehr  Nebensache  ist  und  hauptsächlich  den  Colleges,  die  mit  deutschen
Seminarien  und  Convicten  die  meiste  Aehnlichkeit  haben,  überlassen  bleibt.
Zunächst  soll  also  die  Universität  Dublin  aus  ihrem  Zusammenhange  mit
Trinity  College  gelöst  werden,  so  zwar,  daß,  wie  in  Oxford  und  Cambridge,
das  College  unter  die  Universität  fällt.  Gleichzeitig  wird  die  aus  den  Colleges
  in  Galway,  Belfast  und  Cork  bestehende,  dem  katholischen  Clerus  so
bitter  verhaßte  Queen's  University  fallen.  Das  College  in  Galway  wird  ganz
abgeschafft,  und  die  Anstalten  in  Cork  und  Belfast  werden  ebenfalls  unter
die  Universität  Dublin  gestellt.  Ein  Gleiches  wird  für  das  unter  dem  Namen
der  katholischen  Universität  in  Dublin  von  der  katholischen  Geistlichkeit  gegründete
  College  und  einige  andere  Anstalten  in  Aussicht  gestellt.  Uebrigens
werden  religiöse  Beschränkungen  alsdann  selbstverständlich  abgeschafft.  Am
1.  Jan.  1875  sollen  die  bisher  von  Beamten  von  Trinity  College  über  die
Universität  Dublin  ausgeübten  Vollmachten  erlöschen;  dann  kommt  eine  prosorische
  Periode,  während  welcher  die  neue  Verwaltungsbehörde  der  Universität
  zum  größten  Theil  ernannt  wird  und  nach  dem  Jahr  1885,  wenn  das
neue  System  zur  vollen  Entwicklung  gekommen  ist,  verwaltet  sich  die  Univer-=sität
  selbst.  Zunächst  soll  die  Universität  Dublin  Corporationsrechte  erhalten.
Die  theologische  Facultät  wird  vom  Trinity  College  ausgeschieden  und  an
die  irische  Kirche  übergeben.  Die  Verwaltungsbehörde  der  Universität  soll
aus  28  ordentlichen  Mitgliedern  bestehen,  welche  während  des  Provisoriums
von  der  Krone  und  durch  Cooptation  ergänzt  werden.  Später  werden  die
vier  Vacanzen  jährlich  getheilt.  Ein  Mitglied  ernennt  die  Krone,  eines  der
Rath,  eines  die  Professoren  und  eines  der  Senat.  Dazu  stellen  Colleges  von
50  Studirenden  1,  und  solche,  die  bis  150  Studirende  zählen,  2  Mitglieder.
Der  Senat  besteht  aus  den  Promovirten,  welche  in  Verbindung  mit  der
Universität  bleiben.  Da  die  Universität  auch  eine  lehrende  Anstalt  werden
soll,  so  find  Theologie,  reine  und  Moral-Philosophie  und  moderne  Geschichte
aus  naheliegenden  Gründen  vom  Katheder  wie  von  der  obligatorischen  Prüfung
  ausgeschlossen.  Trinity  College  muß  die  Entschädigungskosten,  welche
nothwendig  werden,  tragen,  und  außerdem  jährlich  12,000  Pfd.  St.  zur
Universität  beisteuern,  wobei  es  immer  noch  eine  sehr  reiche  Anstalt  bleibt.
Die  Ausgaben  für  die  Universität  werden  auf  50,000  Pfd.  St.  jährlich  veranschlagt,
  25,000  Pfd.  St.  für  Stipendien,  20,000  Pfd.  St.  für  die  Professoren,
  5000  Pfd.  St.  für  Prüfungen,  Gebäude  2c.  Zu  den  12,000  Pfd.  St.,
welche  Trinity  College  liefern  soll,  steuert  der  Staat  10,000  Pfd.  St.  bei;
dazu  kommen  5000  Pfd.  St.  an  Einkommen,  und  der  Rest  kommt  aus  dem
irischen  Kirchenüberschuß.  —  Der  Premier  spricht  volle  3  Stunden,  worauf
der  Führer  der  Opposition  drei  Wochen  Frist  vor  der  zweiten  Lesung  verlangt.
  Die  Regierung  setzt  dieses  Stadium  indessen  auf  den  3.  März  fest.

Die  Vorlage  Gladstone's  stößt  von  vornherein  sowohl  im  Parlament
  als  in  der  öffentlichen  Meinung  auf  großen  Widerstand:  die
katholische  Hierarchie  bekämpft  ihrerseits  den  Plan,  der  ihren  Forderungen
  zwar  entgegen  kommen  will,  aber  lange  nicht  genug,  da  sie
die  ausschließliche  und  unbedingte  Herrschaft  auch  über  das  gesammte
höhere  Unterrichtswesen  anspricht,  während  die  entschiedenen  Liberalen
der  Meinung  sind,  daß  die  Vorlage  diesen  Ansprüchen  viel  zu  viel
Concessionen  mache.

Oberhaus:  Der  Lordkanzler,  Lord  Selborne,  legt  demselben  den  in
der  Thronrede  angekündigten  Gesetzesentwurf  betreffend  die  Bildung  eines
den  Anforderungen  des  Landes  entsprechenden  höchsten  Gerichtshofes  vor.