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Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
betr. die Aufnahme einer Anleihe von 120 Mill. Thlrn. zur Erweiterung,
Vervollständigung und bessern Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes.
Lasker greift den Schwindel der Eisenbahnconcessionen in einer
gewissenhaft vorbereiteten Darlegung an und erhebt namentlich Anklage
gegen den Geh. Rath Wagner, den ehemaligen Redacteur der Kreuzzeitung
und nunmehrigen ersten Rath im Ministerium des Auswärtigen,
der sich nicht weniger als drei Concessionen zu verschaffen gewußt
habe, während ebenso Fürst Putbus und Prinz Biron von Kurland
Geschäfte mit Concessionen getrieben hätten, wie denn auch der
Handelsminister den Strousbergschen Schwindel s. Z. als ein nachahmungswürdiges
Beispiel angepriesen und ihn jahrelang unterstützt
habe. Der Handelsminister, Graf Itzenplitz, antwortet sehr schwach
und völlig ungenügend. Ungeheures Aufsehen. Die allgemeine Meinung
geht sofort und entschieden dahin, daß der greise Handelsminister
seiner Aufgabe durchaus nicht gewachsen sei, während seine Integrität
nicht bezweifelt wird.
Lasker schließt seine Darlegung damit: „Vor allem — und dieß ist,
was ich hauptsächlich und ganz vorzüglich in erster Linie dem Handelsministerium
zum Vorwurf mache — eine so bedeutende Macht, wie sie in seine
Hände gelegt ist, Concessionen für Eisenbahnbauten zu ertheilen, dadurch den
Wohlstand ganzer Gegenden entweder zu erschließen oder unerschlossen zu
lassen, dadurch Einzelnen Vortheile zuzuwenden, dies muß anders gehandhabt
werden, als es gegenwärtig geschieht; es darf nicht nach Gunst und Ungunst,
nicht nach Systemwechsel verfahren werden, nicht ein auf unsolider Basis
stebender einzelner Mann in die Höhe gezogen werden, damit er später beiseite
geworfen werde, nicht dann wieder die Vorliebe zu großen Bahnen in
den Vordergrund gestellt werden, im Gegensatze zu den Bahnen, welche Communen
oder einzelne Localinteressenten vornehmen wollen, es darf vor allem
nicht die Concession an einzelne Personen ertheilt werden, von denen man
sagt, entweder die Stellung ihres Amtes oder ihre sonstige gesellschaftliche
Stellung, Gunst oder Ungunst entscheide darüber. Dies schädigt nicht bloß
die wirthschaftlichen Interessen, sondern auch das Ansehen des Staats. Ein
Fall, wie ich ihn eben erwähnt habe, gleichviel welcher Gewinn dabei sitzen
geblieben sein mag, daß ein Ministerium auf den Rath des andern Ministeriums
Concessionen ertheilt, scheint mir in einem Staate wie Preußen
durchaus nicht zu dulden zu sein; hierin muß Wandel geschafft werden.
Deßhalb habe ich neulich schon die Frage angeregt und heute näher begründet.
Ich hoffe, daß endlich, nachdem einmal mit Ernst die Verwaltung des Handelsministeriums
in Angriff genommen worden ist, nun auch aus dem Lande
die Beschwerden an uns gelangen, wie sie eigentlich sollen, damit wir befreit
werden von der Meinung, es werde in einem so wichtigen Ministerium nicht
im Interesse der Sache, nicht nach festen Principien, sondern nach wechselnder
Laune und nach Gunst oder Ungunst entschieden.“
14. Jan. (Preußen.) Der Bischof von Paderborn richtet ein Rundschreiben
an seine Diöcesangeistlichkeit wider die kirchenpolitischen Gesetzentwürfe
und gleichzeitig einen energischen Protest wider dieselben
an das Staatsministerium:
„Die Gesetzentwürfe nöthigen mir als preuß. katholischen Bischof, noch
bevor sie in ein weiteres Stadium der Gesetzgebung gelangt sind, folgende
offene Erklärung ab: Ich erkenne erstens in den Bestimmungen dieser Gesetzentwürfe
nicht eine Erläuterung oder Modification der die Kirche betreffenden