Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

48

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.

betr.  die  Aufnahme  einer  Anleihe  von  120  Mill.  Thlrn.  zur  Erweiterung,
  Vervollständigung  und  bessern  Ausrüstung  des  Staatseisenbahnnetzes.
  Lasker  greift  den  Schwindel  der  Eisenbahnconcessionen  in  einer
gewissenhaft  vorbereiteten  Darlegung  an  und  erhebt  namentlich  Anklage
gegen  den  Geh.  Rath  Wagner,  den  ehemaligen  Redacteur  der  Kreuzzeitung
  und  nunmehrigen  ersten  Rath  im  Ministerium  des  Auswärtigen,
  der  sich  nicht  weniger  als  drei  Concessionen  zu  verschaffen  gewußt
  habe,  während  ebenso  Fürst  Putbus  und  Prinz  Biron  von  Kurland
  Geschäfte  mit  Concessionen  getrieben  hätten,  wie  denn  auch  der
Handelsminister  den  Strousbergschen  Schwindel  s.  Z.  als  ein  nachahmungswürdiges
  Beispiel  angepriesen  und  ihn  jahrelang  unterstützt
habe.  Der  Handelsminister,  Graf  Itzenplitz,  antwortet  sehr  schwach
und  völlig  ungenügend.  Ungeheures  Aufsehen.  Die  allgemeine  Meinung
  geht  sofort  und  entschieden  dahin,  daß  der  greise  Handelsminister
seiner  Aufgabe  durchaus  nicht  gewachsen  sei,  während  seine  Integrität
nicht  bezweifelt  wird.

Lasker  schließt  seine  Darlegung  damit:  „Vor  allem  —  und  dieß  ist,
was  ich  hauptsächlich  und  ganz  vorzüglich  in  erster  Linie  dem  Handelsministerium
  zum  Vorwurf  mache  —  eine  so  bedeutende  Macht,  wie  sie  in  seine

Hände  gelegt  ist,  Concessionen  für  Eisenbahnbauten  zu  ertheilen,  dadurch  den

Wohlstand  ganzer  Gegenden  entweder  zu  erschließen  oder  unerschlossen  zu
lassen,  dadurch  Einzelnen  Vortheile  zuzuwenden,  dies  muß  anders  gehandhabt
werden,  als  es  gegenwärtig  geschieht;  es  darf  nicht  nach  Gunst  und  Ungunst,
nicht  nach  Systemwechsel  verfahren  werden,  nicht  ein  auf  unsolider  Basis
stebender  einzelner  Mann  in  die  Höhe  gezogen  werden,  damit  er  später  beiseite
  geworfen  werde,  nicht  dann  wieder  die  Vorliebe  zu  großen  Bahnen  in
den  Vordergrund  gestellt  werden,  im  Gegensatze  zu  den  Bahnen,  welche  Communen
  oder  einzelne  Localinteressenten  vornehmen  wollen,  es  darf  vor  allem
nicht  die  Concession  an  einzelne  Personen  ertheilt  werden,  von  denen  man
sagt,  entweder  die  Stellung  ihres  Amtes  oder  ihre  sonstige  gesellschaftliche
Stellung,  Gunst  oder  Ungunst  entscheide  darüber.  Dies  schädigt  nicht  bloß
die  wirthschaftlichen  Interessen,  sondern  auch  das  Ansehen  des  Staats.  Ein
Fall,  wie  ich  ihn  eben  erwähnt  habe,  gleichviel  welcher  Gewinn  dabei  sitzen
geblieben  sein  mag,  daß  ein  Ministerium  auf  den  Rath  des  andern  Ministeriums
  Concessionen  ertheilt,  scheint  mir  in  einem  Staate  wie  Preußen
durchaus  nicht  zu  dulden  zu  sein;  hierin  muß  Wandel  geschafft  werden.
Deßhalb  habe  ich  neulich  schon  die  Frage  angeregt  und  heute  näher  begründet.
Ich  hoffe,  daß  endlich,  nachdem  einmal  mit  Ernst  die  Verwaltung  des  Handelsministeriums
  in  Angriff  genommen  worden  ist,  nun  auch  aus  dem  Lande
die  Beschwerden  an  uns  gelangen,  wie  sie  eigentlich  sollen,  damit  wir  befreit
werden  von  der  Meinung,  es  werde  in  einem  so  wichtigen  Ministerium  nicht
im  Interesse  der  Sache,  nicht  nach  festen  Principien,  sondern  nach  wechselnder
Laune  und  nach  Gunst  oder  Ungunst  entschieden.“





14.  Jan.  (Preußen.)  Der  Bischof  von  Paderborn  richtet  ein  Rundschreiben

  an  seine  Diöcesangeistlichkeit  wider  die  kirchenpolitischen  Gesetzentwürfe
  und  gleichzeitig  einen  energischen  Protest  wider  dieselben
an  das  Staatsministerium:

„Die  Gesetzentwürfe  nöthigen  mir  als  preuß.  katholischen  Bischof,  noch
bevor  sie  in  ein  weiteres  Stadium  der  Gesetzgebung  gelangt  sind,  folgende
offene  Erklärung  ab:  Ich  erkenne  erstens  in  den  Bestimmungen  dieser  Gesetzentwürfe
  nicht  eine  Erläuterung  oder  Modification  der  die  Kirche  betreffenden