Volltext : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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g.  1.

In  den  Elementar-Schulen  sind  waͤhrend  der  Fruchternte  4  Wochen  im  Monath
  August  und  während  der  Kartoffelernte  im  Monath  Oktober  2  Wochen  schulfrey.
  Nur  besteht  die  bisherige  Einrichtung  fort,  daß  während  dieser  Ferien-Zeit
  die  Kinder,  welche  in  der  ersten  Abtheilung  der  unteren  Klasse  noch  lautiren,
einen  Tag  um  den  anderen  wenigstens  1,1/1  Stunde  lang  im  Lautiren  und  Linear-Zeichnen
  geübt  werden.

Die  Sonntagsschulen  aber  haben  in  dieser  Zeit  ihren  ungehinderten  Fortgang.

g.  2.

Die  Oster-Ferien  fangen  an  mit  der  Mittwoch  nach  dem  Sonntage  Palmarum
  und  endigen  mit  der  Mittwoch  nach  Ostern,  so  daß  den  Donnerstag  die
Schulen  wieder  angehen.

Die  Pfingst-Ferien  beginnen  mit  dem  Sonnabend  vor  dem  Feste  und  schließen
  mit  der  darauf  folgenden  Mittwoch,  so  daß  den  Donnerstag  der  Schulunterricht
  wieder  seinen  Anfang  nimmt.

Die  Weihnachts-Ferien  fangen  an  den  Tag  vor  dem  Feste  und  endigen  mit
dem  Neujahrstage,  so  daß  den  2.  Januar  die  Schulen  wieder  beginnen.

SB#
Die  Kirchweih-Ferien  dürfen  nur  drey  Tage  und  niemahls  länger  dauern.
S  #4.
Am  Fastnachts-Montage  und  Dinstage  wird  keine  Schule  gehalten.
g.  6.
In  der  Stadt  Geisa  bleiben  an  den  Jahrmarktstagen  die  Nachmittage  zwar
schulfrey,  jedoch  wird  an  den  Vormittagen  eine  Stunde  laͤnger  als  gewoͤhnlich

Schule  gehalten.
Außer  den  genannten  Schul-Ferien  werden  künftig  keine  Ferien  mehr  geattet.


Diese  Vorschrift  wird  für  die  katholischen  Pfarreyen  zu  genauer  Nachachtung
öffentlich  bekannt  gemacht.
Eisenach  den  3.  März  1830.
Grohherzoglich  Sachsische  zur  Oberaufsicht  über  das  katholische  Kirchenund
  Schulwesen  gnddigst  zrerordnete  Immediat-Kommission.
4.  Hoen.