Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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S.  13  bis  16)  enthalten  sind,  auf  die  Dauer  von  fünf  Jahren,  von  heute  an
gerechnet,  für  den  Umfang  des  Großherzogthums  zu  ertheilen  geruhet.

Dieses  Patent  ist  jedoch  als  erloschen  zu  betrachten,  wenn  nicht  binnen  Jahresfrist
  durch  ein  obrigkeitlich  beglaubigtes  Zeugniß  dem  unterzeichneten  Staats-Ministerium
  nachgewiesen  wird,  daß  die  gedachte  Erfindung  im  Großherzogthum  in
bleibende  Ausführung  gesetzt  ist.

Nachdem  die  dießfallsige  Urkunde  unterm  heutigen  Tag  ausgefertigt  worden
ist,  wird  Solches  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  7.  April  1870.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
J.  v.  Helldorff.

Nachdem  Seine  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  gnädigst  geruhet  haben,
einer  unter  dem  Namen  „Carl  Alexander  Sophien-Stiftung  für  Veteranen“
begründeten  Stiftung  des  I.  Bataillons  (Weimar)  des  5.  Thüringischen  Landwehr-Regiments
  Nr.  94  für  Veteranen  und  durch  unverschuldete  Unglücksfälle  zurückgekommene
  Reservisten  und  Wehrleute  die  juristische  Persönlichkeit  mit  den  Rechten
einer  milden  Stiftung  zu  verleihen,  auch  das  Protektorat  der  Stiftung  zu  übernehmen,
  so  wird  Solches  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  11.  April  1870.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
J.  v.  Helldorff.

Zu  Folge  höchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,
ist,  auf  dem  Grund  der  Bestimmung  im  §.  43  des  Gesetzes  über  die  Neugestaltung
  der  Staatsbehörden  vom  5.  März  1850  (S.  117  des  Reg.-Blatts  v.  J.
1850),  die  Großherzogliche  Steuer-Rezeptur  zu  Geisa  vom  14.  d.  M.  an
dem  dasigen  Großherzoglichen  Rechnungsamt  übertragen  worden.

Weimar  am  22.  April  1870.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.

Berichtigung.  In  Nr.  7  des  Reg.-Blatts  muß  es  auf  Seite  29  letzte  Zeile  statt
„die  Westphälischen“  heißen:  „die  Westpreußischen“.

Weimar.  —  Hof-Buchdruckerei.