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der Apanagen findet für das Jahr 183 wieder auf dieselbe Weise Statt, welche in
dem Geseße vom 18. Juli 1824, Regierungs-Blatt S. 5z4, vorgeschrieben ist.
Bei den Aktiv-Capitalien entscheidet der Besitzstand vom 1. Juli 18:6 für die
Steuerpflicht.
Als Zahlungs-Termin wird für die Capital-Steuer der 15. Januar 1327 und
für die Besoldungs= Pensions= und Apanagen= Steuer der 1. April 182y festgesetzt.
Unser Finanz-Ministerlum ist mit der Vollziehung dleses Gesehes beauftragt.
Stuttgart den 3. Januar 1677.
Wilhelm.
Der Finanz-Minister:
v. Weckherlin.
Auf Befehl des Königs:
Der Staats-Sekretär,
Vellnagel.
Dichn-- 28##0.14644.
Seine Königliche Majestät haben vermäöge höchster Entschließung vom 25.
v. M. den evangelischen Pfarrer Cellarius in Langenbrand, Dekanats Wildbad,
auf die erledigte Pfarrei Geifertshofen im Dekanats-Bezirk Gaildorf versetzt.
Sodann haben Seine Königliche Mafestät vermöge höchster Entschliefung
vom 31. v. M. die außerordentlichen Mitglieder des Geheimenraths
Direktor v. Schwab,
Ober Finanzrath v. Herdegen, und
Geheimenraths-Kanzlei-Direktor v. Pistorius,
zu solchen auch für das Jahr 132:7 zu bestimmen geruht.