Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

( 25 ) 
— 15.) Verordnung 
an sämmtliche Gerichtsbehörden, 
die Wiederaufhebung des Verbotes der Anwendung des Argentans und 
Neusilbers zu Koch-, Trink= und Speise-Geschirren betreffend; 
vom 13ten April 1833. 
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In Folge der, gegen das Verbor der Anwendung des Neusilbers aus der Fabrik von 
Henniger und Compagnie zu Berlin und Warschau zu Koch-, Trink= und Speise-Ge- 
schirren, eingegangenen Beschwerden und mit Berücksichtigung der in andern Scaaken hin- 
sichtlich des Weißkupfers bestehenden gesetzlichen Anordnungen, sind die Neusilberwaaren 
wiederholten Unrersuchungen unterworfen worden, und es hat sich dabei ergeben, daß sie für 
den häuslichen Gebrauch zwar noch etwas gefährlicher, als 1 Zlöthiges Silber sind, jedoch 
als Koch-, Trink= und Speise-Geschirre für die Gesundheit nicht mehr Gefahr darbieten, 
als die im Handel, wie in den Haushaltungen schon seit langer Zeic gebräuchlichen Loͤffel 
von Tombak und ähnlichen kupferhaltigen Compositionen. 
Da nun der Gebrauch dieser Geräthe besonders dann völlig gefahrlos ist, wenn sie 
stets hinlänglich blank erhalten werden, auch saure und salzige Speisen, Getränke und Arz- 
neien mit ihnen nicht in Berührung kommen, so werden die Verbote, welche in Bezug 
auf eine solche Verwendung des Argentans in dem Privilegio des D. Geitner zu Schnee- 
berg vom 14. Juli 1826, so wie hinsichtlich der Neusilberwaaren aus gedachter Fabrik in 
der Verordnung vom 21. Juli 1832. (Gesetzsammlung vom Jahre 1832. S. 388.) 
ergangen sind, andurch wieder aufgehoben. » . « 
Doch haben Diejenigen, welche sich der fraglichen Waaren als Koch-, Trink- und 
Speise-Geschirre bedienen, wohl zu berücksichtigen, daß bei Mangel an Reinlichkeit und 
durch Aufbewahren saurer und salziger Speisen, Gecränke und Arzneien in solchen allerdings 
von deren Metallcomposicion Theile aufgelößt werden, welche bei dem Genusse Brechen 
und Koliken erregen können. 
Dresden, am 13ten April 1833. 
Königl. Sächs. Landesdirection. 
von Wietersheim. 
D. Hering, 8.
	        
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