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209.) Bekanntmachung,
die Tilgung der verloosbaren ältern dreiprocentigen Steuer Capitalien
betreffend;
vom 27 ten März 1834.
Mie der Abzahlung der bei der Steuer-Credit-Kasse nach jährlich 3 vom Hundert zu
verzinsenden älteren, seic dem Jahre 1821. in die Verloosung gerretenen Seeuerschulden,
ist es durch ununterbrochene Verwendung des dazu durch das ständische Avercissement vom
31. März 1821. ausgesetzten Tilgungsfonds von jährlich 50,000 Thalern, welchem halb-
jäbrig die durch die Tilgung der zurückgezahlten Capiralien ersparken Zinsen zugewachsen
sind, nunmehr so weit gediehen, daß von den ältern dreiprocentigen landschaftlichen Obli-
gationen gegenwärtig nur noch die Summe von
1,465,200 Thalern
unverloosek ist.
Da dieser Rest der ältern Steuerschuld bei fernerweiter Verfolgung des zeitherigen Til-
gungsplans, vermöge des sieigenden Verhältnisses, in welchem der Tilgungsfonds durch
die ihm zuwachsende Zinsenersparniß von Termin zu Termin sich erhöher, bis zum Jahre
1849., mithin schon binnen den nächsten 15 Jahren, vollends zur Ausloosung gelangen
würde, eine so schnelle Abzahlung aber die dabei betheiligeen Gläubiger unker den jetzigen
Umständen um so mehr in Verlegenheit bringen müßte, als dieselben für ihre durch die
Verloosung herauskommende Capikalien andere, einen gleichen Zinsenertrag gewährende
Socagtspapiere jetzt nicht ohne Aufgeld erlangen können; so haben Se. Königliche Mazjestät
und Se. Koönigliche Hoheit der Prinz Mitregene, mie Zustimmung der versammelten
Stände beschlossen, diesen Gläubigern den Uibertrite in die neue, einen länger dauernden
Zinsengenuß darbietende dreiprocentige Anleihe vom Jahre 1830. zu gestatten und ihnen
einen desfallsigen Documentenumcausch anbieten zu lassen.
Dem zu Folge werden sämmtliche Inhaber von ältern dreiprocenrigen landschaftlichen
Obligationen hierdurch aufgeferdere, sich, in so weie sie von diesem Anerbieren Gebrauch
zu machen gemeint sind, vom Ablauf der bevorstehenden Ostermesse an bis mie
dem 30sten Juni dieses Jahres,
zu teipzig in der Steuer-Credit-Kasse, oder zu Dresden in dem tocal der Kammer-Credit-
Kasse bei dem bei selbiger angestellten Buchhalrer und Kassirer Bähr, deshalb zu melden,
und gegen Abgabe ihrer Obligationen vom Jahre 1821. und der dazu gehörigen Talons
und Coupons, entsprechende Obligationen der neuen im Jahre 1830. eröffneren Anleihe
nebst Zinsscheinen und Zinsleisten in Empfang zu nehmen.