(XXIV
)
Datum. J Seite.
Stadtraͤthe und Stadtgerichte — Verpflichtung und Einweisung der Mitglieder Mai
derseltbteen. 31-Mai.131.
30.Juni.161.
Städteordnung, allgemeine, — Abänderung der 6. 20. derselben über Heimaths-=
recht enthaltenen Bestimmung. .... . 26. Nov.4455.
— (. Stadträthe und Stadtgerichte.
Stände — Entscheidung der zwischen den Regierungen und ihnen entstehenden
Streitigkeiten s. Bundesbeschluß.
Ständeausschuß zu Verwaltung der Staatsschuldencasse .28209. Sept. 210.
Ständeversammlung s. Wahl, — Wahlgeseßz.
Statistischer Verein — an den Centralcomité desselben sind die neuen Be-
völkerungslisten einzusenden ........ 5.Aug.174.
cte1ger,geweckscl)aftlcchc,fGewerken.
Stempel zu Erbverwandelungsurkunden — dessen Betrag 22. Febr.7.
Stempelgelder von Fabricanten — werden vom 1. Januar 1835. an nicht w wei-
ter erhoben .. 2122. Nov. 350.
Stempelpapier bei Besetzung der bandesschulenfreistellen ist unzulässig .. 34331. Jan. 45.
Stempelsteuer s. Beistempel, oberlausitzer, — Spielkarten. «
Stempelsteuern — deren Einnahme und Berechnung durch die Bezirkssteuerein-
nahmen O . 1.Rov.311fgg.
Stempelund Kostenfreiheit bei Erorterungen über rimathsangehöri#
keit .. .26.-454.
—amtlcchcr Zeugnisse über Militairbefreiungen . 06.0ct.270.
Steuerämter — deren Befugnisse bei Erhebung und Controle der Tabaksteuer 5. April.) 97.
Steuerbehörden — die Ablösungsrenten erhebenden in den Kreislanden 1 4. 3
— — desgl. in der Oberlaufis " „ 3.
Steuerbezirke, erblaͤndische — deren Errichtung und Umfang .. 1834. 311 fag
Steuercapitalien, verloosbare aͤltere dreiprocentige, s. Obligationen, land—
schaftliche.
— s. Steuerscheine.
Steuersreditcasse s. Staatsschuldencasse.
Steuererlaß s. Weinberge.
Steuern, directe, — Bildung und Einrichtung der Behoͤrden für Erhebung der-
selben in den alten Erblanden . --311.
Steuern und Abgaben, fuͤr die Jahre 1835. und 1836. in ntiichtende, — de-
ren Erhebung . . .. 14. 45
Steuerscheinc, ältere dreiprocentige u nv erloosbate, — deren Tilgung und Um-
tausch gegen landschaftliche Obligationen der dtehtoceniizen Anleihe vom J.
1889 . 26.Sept.240-
Steuer- und Abgabenwesen in der Oberlausitz s. Finan zministerium.
Stiftssteuerein nahme zu Wurzen — ist vom 1. Januat 1835. an aufge-
hoben . . 1. Nov. 311.
Strafe, außerordentliche, wegen eines Cepitatvertre chens, — kann bis zu 20
Jahren Zuchthausarbeit gesteigert werden 26. Oct.46.
— des Diebstahls — welchen Falls selbige wegen 227 eersen und
zeitigen Geständnisses nicht herabzusesen = 46.
Paragr.
29.
3fgg.
25.
97.
X.
XI.