Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

zeichniß
gemeldet  haben.

Gutachten  des  Compagnie-Comdandanten
  über  die  Aufführung
mud  Brauchbarkeit  des  Mannes
imd  ob  seine  Beibehaltung  wünschenswerth
  ist  oder  nicht.

(  299)  k“

 

Ob  und  welche  Strafen  derselbe

während  seiner  Dienstzeit  erlitten

  hat,  mit  Bemerkung  der
Veranlassung.

 

bereits  beendiget  oder  mit  Ablauf  des  Jahres  beendigen  und  welche  sich

Aunmerkungen.

 

*K  recht  brauchbar  und  verdient
in  jeder  Hinsicht  eine  vorzügliche
berücksichtigung.

i-  zum  Trunke,  zum  Spiele  und
sur  Liederlichkeit,  wozu  er  auch  jünzere
  Kammeraden  zu  verführen  sucht,
nachen  seine  Entlassung  wünschensverth.


Ist  im  ersten  Jahre  seiner  Dienstzeit
  Ein  Mal  wegen  Unachtsamkeit
  im  Wachdienste  mit  ##täglichen
gemeinen  Arrest  bestrast  worden.

1828.  wegen  Trunkenheit  2  Tage
verschärften  gemeinen  Arrest;
wegen  nächtlichen  Aussenbleibens
  2  Tage  Arbeits-Arrest.

1829V.  wegen  Erceß  6  Tage  Ketten-Arrest
  Nr.  3.

1830.  wegen  verbotenen  Spiels
3  Tage  Arbeits-Arrest.

rc.  rc.  rc.

 

 

 

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