Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(300) 
VII. 
Befreiungs-Sch ein. 
Dem N. N. Zimmerlehrling gebürtig aus N. N. ältester (einziger) Sohn 
des N. N. Maurermeisters zu N. N. wird hiermit bescheiniget, daß er sich bei 
der Recrutirung im December 18. vor der Recrucirungs-Commission gestelle, 
die zu Erlangung eines Stellvertreters erforderliche Summe von 
Zwei Hundert Thalern Conv. Geld 
an unterzeichnete Commission richtig bezahle hat und dadurch seiner Milicairpflicht gesetzlich 
entbunden worden ist. 
N. den ten N. 18 
Amtehauptmann= Recrutirungs-Commission. 
schaftl. Siegel. N. N. 
Amtshauptmann. 
*) Das, was in vorstehendem Scheme mit lateinischer Schrift eingetragen ist, befindet sich nicht in den ge- 
druckten Formularen und ist daher schriftlich einzutragen. "
	        
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